Landwirte können sich hier ganz gezielt betriebsindividuelle, wie auch allgemeine CC-Checklisten anhand von Auswahlfragen aufrufen. Damit können sie sich innerhalb der umfangreichen Vorgaben schnell orientieren und auf die für den eigenen Betrieb relevanten Regelungen konzentrieren. Erstmals wird in diesem Jahr eine Kurz-Checkliste über häufige Cross Compliance- (und Fachrechts-) Beanstandungen den Unterlagen zum Mehrfachantrag 2009 beigefügt.
Die bayerischen CC-Kontroll-Erfahrungen verdeutlichen vor allem eines: die bisherigen Beanstandungen beruhen überwiegend auf Versäumnissen von Terminen, Fehlern in der Dokumentation oder anderen leicht behebbaren Mängeln. Die 2-seitige Kurz-Checkliste enthält eine statistische Zusammenstellung von ca. 90% aller festgestellten Beanstandungen. Sie erleichtert den Einstieg in die Eigenkontrolle - vor allem für Landwirte, die sich bisher noch wenig mit Cross Compliance auseinander gesetzt haben. Die Kurz-Checkliste deckt allerdings nicht alle Kriterien ab, die der Landwirt im Einzelfall einhalten muss. Für eine umfangreiche, betriebsindividuelle Information sollte deshalb neben den CC-Checklisten (inkl. Broschüre) zusätzlich eine persönliche Beratung durch die Ämter für Landwirtschaft und Forsten oder die Kreisverwaltungsbehörden in Anspruch genommen werden.
Neben den fachrechtlichen CC-Vorschriften sind oft zusätzliche Anforderungen aus Fachrecht, KULAP und/oder von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemen zu berücksichtigen. Die staatliche Landwirtschaftsverwaltung bietet als Informationsplattform das Gesamtbetriebliche Qualitätssicherungs-System (GQS-Bayern) an, mit dem online betriebsindividuelle Checklisten erstellt werden können. Neu wurden hier die Anforderungen der Direktvermarktung und des ökologischen Landbaus (mit Verbandsrichtlinien) aufgenommen:
www.GQS.Bayern.de. (LfL)