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12.06.2017 | 14:20 | Ernteausfälle 

Agrarministerium prüft Einstufung der Frostschäden als Naturereignis

Mainz - Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium will erst noch prüfen, ob die Frostschäden in diesem Frühjahr als außergewöhnliches Naturereignis gewertet werden können.

Ernteausfälle
(c) proplanta
Man müsse abwarten, wie sich die Ernte entwickle, die gerade erst begonnen habe, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Mainz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hatte zuvor die Einstufung gefordert, damit die Bauern zusätzliche Hilfen beantragen können. Präsident Eberhard Hartelt teilte mit, wegen des Frostes seien zahlreiche Betriebe in ihrer Existenz bedroht.

Wenn es zu Schäden kommt, die existenzgefährdend sind, erlaubt die sogenannte Elementarschäden-Verordnung von Rheinland-Pfalz Finanzhilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Betrieb. Die Wertung als außergewöhnliches Naturereignis ist eine Voraussetzung für solche Zuschüsse. Bauern müssen ihre Umsatzeinbußen und Ernteausfälle dafür entsprechend dokumentieren.
dpa/lrs
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