Die aktualisierte Version 2010 steht im Internetangebot der LfL unter
www.LfL.bayern.de/iem/qualitaetssicherung/18376 zum Download bereit. Mit wenigen Auswahlfragen kann sich der Landwirt innerhalb der umfangreichen Vorgaben schnell orientieren und sich auf die für den eigenen Betrieb relevanten Regelungen konzentrieren. Aktualisiert wurde auch die Kurz-Checkliste über die häufigsten Cross-Compliance- (und Fachrechts-)Beanstandungen.
Auswertungen der CC-Kontrollen in Bayern haben ergeben, dass die Bean-standungen überwiegend auf Versäumnissen von Terminen, Fehlern in der Dokumentation oder anderen meist leicht behebbaren Mängeln beruhen. Die zweiseitige Kurz-Checkliste enthält eine statistische Zusammenfassung von rund 90 Prozent aller festgestellten Beanstandungen. Sie erleichtert den Ein-stieg in die Eigenkontrolle – vor allem für Landwirte, die sich bisher noch wenig mit Cross Compliance auseinandergesetzt haben. Die Kurz-Checkliste deckt allerdings nicht alle Kriterien ab, die der Landwirt im Einzelfall einhalten muss. Für eine 100-prozentige Information ist die CC-Checkliste in Verbindung mit der ausführlicheren Broschüre „Cross Compliance 2010“ zu verwenden, die ebenfalls im Internetangebot der LfL zum Download bereit steht. Darüber hin-aus sollte ggf. eine persönliche Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Kreisverwaltungsbehörden in Anspruch genommen werden.
Neben den fachrechtlichen CC-Vorschriften sind oft zusätzliche Anforderungen aus Fachrecht, Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und/oder von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungs-Systemen zu berücksichtigen. Die staatliche Landwirtschaftsverwaltung bietet als Informationsplattform das Gesamtbetriebliche Qualitätssicherungs-System (
GQS-Bayern) an, mit dem online betriebsindividuelle Checklisten erstellt werden können. Dies gilt auch für Ökobetriebe (Verbandsrichtlinien). GQS-Bayern wird in einer aktualisierten Version ab Ende April 2010 zur Verfügung stehen. (LfL)