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13.05.2010 | 10:00 | EU-Gütezeichen 

Qualitätsschutz für "Tettnanger Hopfen" und "Nieheimer Käse"

Brüssel - Tettnanger Hopfen und Nieheimer Käse sind ab sofort durch das EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" (g.g.A). geschützt.

Hopfen
(c) proplanta
Das EU-Gütezeichen g.g.A. steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Tettnanger Hopfen oder den Nieheimer Käse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss. (Pd)
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