(c) proplanta Das EU-Gütezeichen g.g.A. steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Tettnanger Hopfen oder den Nieheimer Käse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss. (Pd)
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