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12.05.2010 | 17:18 | Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel 

Landwirt aus Eppingen erhält Werner-Bonhoff-Preis

Berlin - Georg Heitlinger ist es gelungen, einer der zahlreichen und nicht immer transparenten, verselbständigten Bürokratien in Deutschland nachzuweisen, dass sie wegen ihrer mangelnden Nützlichkeit für die Pflichtbeitragszahler ihre Daseinsberechtigung verloren hat.

Georg Heitlinger
Landwirt Georg Heitlinger aus Eppingen erhält Werner-Bonhoff-Preis (c) Werner-Bonhoff-Stiftung
Der Landwirt erreichte die Abschaffung des ,,Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“, dem Füllhorn der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA). Bereits im Jahr 2002 untersagte der Europäische Gerichtshof die Verwendung des Gütezeichens der CMA ,,Markenqualität aus deutschen Landen“, da sie gegen EU-Recht verstößt.

Die CMA und der Absatzförderungsfonds durften deutsche Produkte nicht mehr mit Verweis auf das Ursprungsland bewerben, da dies Produkte anderer EU-Länder diskriminierte. Daraufhin warb die CMA für Agrarprodukte im Allgemeinen. Unternehmer Heitlinger sah spätestens da nicht mehr ein, worin die Nützlichkeit des Absatzförderungsfonds bestand, in den er als Flaschenhalsbetrieb für etwa 380.000 deutsche Landwirtschaftsbetriebe einzahlen musste.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sah von sich aus keine Veranlassung, auf die von ihr erhobenen Pflichtbeiträge zu verzichten. Es bedurfte eines Unternehmers, der die Gruppennützlichkeit des Absatzfonds für die Beitragszahler anzweifelte und dagegen klagte. Am 03.02.2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes seit dem 1. Juli 2002 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.

Die Summe, die deutsche Landwirte von Juli 2002 bis Februar 2009 verfassungswidrig einzahlen mussten, beläuft sich auf etwa 500 Mio. EUR, hat Heitlinger ausgerechnet. Hätte sich der Preisträger 2010 nicht gewehrt, hätte sich auch weiterhin nichts geändert. An diesem Fall wird deutlich, dass sichtbare Fehlermeldungen der Betroffenen unerlässlich sind, um Verbesserungen zu erreichen.

BUREAUCRATIC TRANSPARENCY ist der Beitrag der unabhängigen Werner-Bonhoff-Stiftung, mittels solcher Fehlermeldungen Strukturen und Reibungsflächen systematisch sichtbar zu machen. BUREAUCRATIC TRANSPARENCY ist ein dynamischer Prozess:

1. Im stetig wachsenden Online-Nachschlagewerk der Werner Bonhoff Stiftung werden die Bürokratie-Fälle, die Unternehmer aus ganz Deutschland laufend einsenden, systematisch sichtbar gemacht.

2. Die Stiftung hat zudem begonnen, den Dschungel der verselbständigten Bürokratien in Deutschland mit Hilfe aus der Bevölkerung zu erfassen und ebenfalls systematisch sichtbar zu machen.

Georg Heitlinger ist einer dieser Unternehmer, deren Fehlermeldungen zur Verbesserung beitragen. Er ist daher des "Werner-Bonhoff-Preis wider den §§ -Dschungel" würdig und erhält das Preisgeld in Höhe von 50.000 EUR.

Zum Hintergrund:

Mithilfe des Absatzförderfonds sollte beispielsweise durch Werbung der Absatz deutscher Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland gefördert werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zog die Pflichtabgaben für den Absatzförderfonds bei den etwa 380.000 deutschen Landwirtschaftsbetrieben ein.

Daraus wurde die CMA mit zirka 90 Prozent der Beitragseinnahmen in Höhe von zirka 100 Millionen Euro jährlich finanziert. Die restlichen zirka zehn Prozent erhielt die ZMP (Zentrale Markt und Preisberichterstattung). Nach dem Urteil vom 3. Februar 2009 wurden die CMA sowie die ZMP von ihren Eigentümern zeitnah in Liquidation geschickt. (Pd)
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