14.12.2006 | 09:27 | Wasserqualität
Vorsorgeprinzip beim Grundwasserschutz verankertBrüssel - Die EU-Staaten müssen künftig beim Grundwasserschutz aktiv werden, sobald es einen steigenden, dauerhaften Verschmutzungstrend gibt und nicht erst dann, sobald bestimmte Schadstoffgrenzwerte erreicht sind. |
(c) proplanta Das gibt die Grundwasser-Richtlinie vor, der das Europäische Parlament (EP) jetzt in dritter Lesung zustimmte. EP und Ministerrat hatten sich im Oktober im Vermittlungsverfahren auf den Gesetzestext geeinigt. Da es schwierig wenn nicht unmöglich sei, verschmutztes Grundwasser zu reinigen, sei das Vorsorgeprinzip so wichtig, sagte die EP-Berichterstatterin und CDU-Abgeordnete Christa Klaß.
Außerdem werde die Gesetzeslage jetzt eindeutiger und klarer. Begriffe wie guter Zustand von Grundwasser, Hintergrundkonzentration von Schadstoffen oder der Ausgangspunkt für einen Trend würden definiert. Auch werde klar geregelt, was ein signifikanter und anhaltend steigender Trend sei. Die Richtlinie schreibt Grenzwerte für die Belastung des Wassers mit Nitraten und Pestiziden fest und gibt vor, ab welchem Schwellenwert etwas zum Schutz getan werden muss.
Für andere Schadstoffe wie Arsen, Quecksilber, Blei oder Chlorid sollen die Mitgliedstaaten selbst Standards festlegen, wobei sie die natürlichen Gegebenheiten berücksichtigen dürfen. Zufrieden zeigte Klaß sich damit, dass das Parlament bei Änderungen der in der Richtlinie enthaltenen Liste von Schadstoffen und Indikatoren Einspruch erheben könne und dass Stoffe nur mit Zustimmung des EP von der Liste gestrichen werden könnten.
Auch sei es möglich, dass Landwirte Entschädigungen erhalten, wenn sie wegen des Grundwasserschutzes ihre Böden nur eingeschränkt bewirtschaften dürfen. Abgeordnete der Grünen und der Sozialdemokraten zeigten begrüßten, dass auch durch landwirtschaftliche Aktivitäten der Nitrathöchstwert von 50 mg/Liter nicht überschritten werden darf.
Landwirtschaftliche Aktivitäten sind in vielen Regionen Europas hauptverantwortlich für die Verschmutzung des Grundwassers, sagte der österreichische Sozialdemokrat Markus Stradner. Die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer forderte weitere Vorgaben zum Schutz des Grundwassers. Zum Beispiel könnten im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für Pestizide weitere Grenzwerte verankert werden.
Der Rat muss dem Vermittlungsergebnis jetzt ebenfalls noch formal zustimmen. Nach früheren Angaben der Präsidentschaft könnte die Richtlinie dann im ersten Halbjahr 2007 in Kraft treten. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. DJG/frh/crb/13.12.2006
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