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15.04.2016 | 14:30 | Liquiditätshilfsprogramm 

Agrarministerkonferenz plant weitere Hilfen für Landwirtschaft

Dresden - Agrarminister Thomas Schmidt begrüßt die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zur Bewältigung der Krise in der Landwirtschaft.

Agrarministerkonferenz 2016
(c) proplanta
„Es ist richtig und wichtig, dass die Konferenz sich für ein zweites EU-Hilfspaket zur sofortigen Verbesserung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe ausgesprochen hat“, sagt der Minister. „Das habe ich ja bereits mit meiner Bundesratsinitiative Mitte März gefordert. Ein solches Liquiditätshilfsprogramm ist die einzige Möglichkeit, den schwer gebeutelten Betrieben schnell aus ihrer aktuellen finanziellen Notlage zu helfen. Die Erzeugerpreise für Milch und Schweinefleisch sind schon seit mehr als einem Jahr auf sehr niedrigem Niveau. Die Lage vieler Betriebe ist deshalb mittlerweile existenzbedrohend. Die Bundesregierung muss in diesem Punkt weiterhin aktiv bleiben. Wir haben keine Zeit mehr für wochenlange Debatten, sondern müssen den Betrieben jetzt helfen.“

Der Minister war sich mit seinen Amtskollegen einig, dass der Zusammenschluss von Milchproduzenten in Erzeuger- oder Branchenorganisationen sinnvoll ist. „Das stärkt die Position bei den Verhandlungen mit den Molkereien und ist den Landwirten deshalb unbedingt zu empfehlen.“ Darüber hinaus setzt sich die Ministerkonferenz für die freiwillige Mengenreduzierung bei Milch ein, um die Preissituation zu verbessern. EU-weite obligatorische Mengenreduzierungen bleiben weiterhin nur eine letzte Handlungsoption. Eine Rückkehr zur Milchquote wurde einhellig ausgeschlossen.

Die Agrarministerkonferenz hat sich zudem für einen weiteren Punkt ausgesprochen, der ebenfalls in der Bundesratsinitiative Sachsens enthalten war. Dabei geht es vor dem Hintergrund des Klimawandels um die Aufnahme des Wetterereignisses „Dürre“ als zusätzliches Versicherungsrisiko in die steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung. „Das kann für unsere Landwirten bei schwierigen Phasen in der Zukunft bedeutsam sein und ist deshalb ein wichtiger Punkt bei der individuellen Risikoabsicherung“, so Schmidt.

Auf Initiative Sachsens hat die Agrarministerkonferenz den Bund gebeten, die Möglichkeiten für eine Befreiung von Spezialkulturen von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu prüfen. „Es ist in unserem Interesse, dass unsere sächsischen Winzer, die oftmals weniger als 0,25 Hektar Fläche bewirtschaften, von der Versicherungspflicht befreit werden“, sagt der Minister. „Das Gesetz sieht das zwar für landwirtschaftliche Unternehmen vor, schließt jedoch Spezialkulturen wie den Weinanbau aus.“ Der Weinbau ist in Sachsen von besonders vielen Klein- und Kleinstbetrieben geprägt, die maßgeblich für den Erhalt des landschaftsprägenden Terrassenweinbaus sorgen.
SMUL
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