(c) proplanta Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa vom Dienstag haben sich beide Seiten bei der lange strittigen Besteuerung von Bauernhöfen geeinigt. Demnach sollen Bauernhöfe nach dem finanziellen Ertrag besteuert werden, nicht nach dem Verkehrswert der Grundstücke. Für Bauernhöfe, die Verlust machen, wurde aber ein Mindestsatz vereinbart. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Höfe nicht steuerfrei vererbt werden können.
Das Thema Bauernhöfe gehörte zu den Punkten, über die sich die Erbschaftsteuer-Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder bislang noch nicht einig waren. Mit der Lösung waren der bisherige bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und der rheinland-pfälzische Ressortchef Ingolf Deubel (SPD) beauftragt. Die Erbschaftsteuerreform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht neue Bewertungsregeln für Vermögen gefordert hat.
Ursprünglich war in der Diskussion, vererbte Bauernhöfe nach dem wesentlich höheren Verkehrswert zu besteuern. Dagegen hatte der Bauernverband protestiert. Da viele Höfe in Deutschland unrentabel arbeiten, fürchteten die Landwirte bei einer faktischen Erhöhung der Erbschaftsteuer eine Beschleunigung des Höfesterbens. (dpa)
|
|