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16.12.2009 | 17:14 | Umweltrecht 

Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei

Dresden - Die sächsische Landesregierung hat gestern (15. Dezember 2009) eine Reihe von Änderungen im Umweltrecht zur Anhörung frei gegeben.

Regelungen Umweltschutz
(c) proplanta
Die Änderungen sind zum einen erforderlich, um das sächsische Naturschutz- und Wasserrecht an das zum 1. März 2010 in Kraft tretende veränderte Bundesrecht anzupassen. Zum anderen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Sachsen umgesetzt.

Das „Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform“ schreibt in 13 Fällen landesrechtliche Regelungen fort, die sonst durch das neue Bundesrecht wegfallen würden. Bei den meisten Veränderungen handelt es sich um Vereinfachungen. „Ziel ist es, sächsische Sonderregelungen beizubehalten, die sich in der Vergangenheit bewährt haben“, so Umweltminister Frank Kupfer. So wäre es nach dem Bundesnaturschutzgesetz ab dem 1. März 2010 verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben. „Das ist etwas, was keiner will. Das Felsklettern im Elbsandsteingebirge hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit“. Deshalb bestehe dringender Regelungsbedarf.

Ein weiteres Beispiel sei die Breite von Gewässerrandstreifen. Bundesweit sind fünf Meter als Mindestbereich vorgesehen, in dem keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden dürfen. „Nach dem verheerenden Hochwasser im August 2002 haben wir diesen Bereich auf zehn Meter erweitert“, so der Minister. So sei die Gefahr geringer, dass bei Hochwasser Gegenstände mitgerissen werden, die dann an Brücken den Abfluss behindern“. Darüber hinaus dürfen in dem Bereich keine Düngemittel eingesetzt werden, was zu einer besseren Wasserqualität führt.

Das Gesetz zur „Vereinfachung des Landesumweltrechts“ hebt das wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht auf und schränkt die Ermächtigung zum Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen ein.

Bis zum 15. Januar 2010 läuft zu den beiden Gesetzen die Anhörung betroffener Verbände. Danach werden die Gesetze erneut im Kabinett beraten und verabschiedet. Anschließend erfolgen Beratung und Beschlussfassung im Landtag. (PD)
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