Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
17.03.2009 | 13:39 | Absatzfondsgesetz  

Rückzahlung für Absatzfondsbeiträge angelaufen

Bonn - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 3. Februar 2009 die Vorschriften über die Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig erklärt.

Absatzfonds
(c) proplanta
Damit entfällt für die bisher beitragspflichtigen Betriebe die Verpflichtung, künftig Beiträge zum Absatzfonds zu entrichten.

Alle rund 29.000 beitragspflichtigen Betriebe wurden bereits Ende Februar von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über das weitere Verfahren informiert. Soweit Rechtsmittel gegen ergangene Beitragsbescheide eingelegt wurden (Widerspruch, Klage), werden die hier vereinnahmten Beiträge nun von der BLE automatisch zurückgezahlt. Die BLE muss dabei jeden der über 7.000 streitbefangenen Bescheide im Einzelnen prüfen und kann erst danach die Gelder auszahlen. Das notwendige Verfahren wird mit zusätzlichem Personaleinsatz so schnell wie möglich durchgeführt. Die ersten Gelder sind bereits an Beitragspflichtige zurückgeflossen.

Bescheide, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt wurden, sind bestandskräftig. Sie sind also weiterhin für alle Beteiligten verbindlich. (BLE)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet