(c) proplanta Damit entfällt für die bisher beitragspflichtigen Betriebe die Verpflichtung, künftig Beiträge zum Absatzfonds zu entrichten.
Alle rund 29.000 beitragspflichtigen Betriebe wurden bereits Ende Februar von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über das weitere Verfahren informiert. Soweit Rechtsmittel gegen ergangene Beitragsbescheide eingelegt wurden (Widerspruch, Klage), werden die hier vereinnahmten Beiträge nun von der BLE automatisch zurückgezahlt. Die BLE muss dabei jeden der über 7.000 streitbefangenen Bescheide im Einzelnen prüfen und kann erst danach die Gelder auszahlen. Das notwendige Verfahren wird mit zusätzlichem Personaleinsatz so schnell wie möglich durchgeführt. Die ersten Gelder sind bereits an Beitragspflichtige zurückgeflossen.
Bescheide, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt wurden, sind bestandskräftig. Sie sind also weiterhin für alle Beteiligten verbindlich. (BLE)
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