Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
17.09.2008 | 23:31 | Zentrale Absatzförderung 

Karlsruhe prüft Abgabenpflicht zur Förderung der Landwirtschaft

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat sich kritisch mit der zentralen Absatzförderung in der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auseinandergesetzt.

Abgabenpflicht Landwirtschaft
(c) liveostockimages - fotolia.com
In der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe ging es unter anderem um die Zukunft der Centralen Marketing-Gesellschaft (CMA) in Bonn, deren Werbung die deutsche Landwirtschaft stärken soll. Finanziert wird die zentrale Absatzförderung durch verpflichtende Sonderabgaben von Betrieben aus der Branche, die sich jährlich auf rund 88 Millionen Euro summieren.

Die Verfassungsrichter betonten in der Verhandlung mehrfach die hohen Hürden für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben. Vertreter der Bundesregierung und von landwirtschaftlichen Verbänden verteidigten die zentrale Absatzförderung. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.

Verfassungsrichterin Lerke Osterloh, Berichterstatterin des Zweiten Senats in dem Verfahren, wies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 hin. Das Gericht habe die Möglichkeiten erheblich beschränkt, für deutsche Produkte zu werben. «Sie alle kennen den Spruch: "Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch". Ein solcher Spruch ist aber europarechtswidrig.» Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, deutete Zweifel an der vom Staat vorgeschriebenen zentralen Vermarktung an. «Es wäre auch denkbar, dass solche Maßnahmen privat organisiert werden.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1990 die Absatzförderung für verfassungsgemäß erklärt. Seitdem hätten sich die Verhältnisse möglicherweise entscheidend verändert, sagte Richterin Osterloh mit Hinweis auf die Handelsbilanz.

Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann, verteidigte die Sonderabgaben. «Die zentrale Absatzförderung ist nach Überzeugung der Bundesregierung heute wichtiger denn je.» Wegen des verschärften internationalen Wettbewerbs sei die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft auf diese Unterstützung angewiesen. Private Organisationen könnten das nicht mit «derselben Effizienz und Schlagkraft» gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Abgaben für verfassungswidrig gehalten und das Verfahren den Karlsruher Richtern vorgelegt. Geklagt haben ein Geflügelhalter, ein Mühlenunternehmen und eine Geflügelschlachterei. Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Carsten Bittner, argumentierte, wegen der internationalen Verflechtungen sei eine gezielte Förderung der nationalen Landwirtschaft unmöglich. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?