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17.09.2014 | 08:07 | Wassergefährdende Stoffe 

DBV kritisiert Verschärfung der Güllebehälter-Verordnung

Berlin - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, bei der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Anforderungen für JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen) nicht zu verschärfen.

Güllelagerung
(c) proplanta
Durch den Beschluss des Bundesrates, für alle Güllebehälter eine Leckageerkennung und eine Sachverständigenprüfung vorzuschreiben, wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft massiv beschleunigt, befürchtet das DBV-Präsidium.

Der DBV erinnerte daran, dass die Bundesregierung bisher die Auffassung vertreten hat, keine über die bisherigen landesrechtlichen Regelungen hinausgehenden Anforderungen für JGS-Anlagen zu schaffen und für Altanlagen Bestandsschutz vorzusehen. Damit wurde die Position des DBV bestätigt, der seit mehreren Jahren davor warnt, dass von den unverhältnismäßigen Auflagen vor allem kleine und mittlere tierhaltende Betriebe mit älteren Anlagen unter Druck gesetzt werden.

Das Präsidium des DBV kritisierte ferner die vom Bundesumweltministerium in den Verhandlungen zur Düngeverordnung geforderte Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz. Abgesehen von dem voraussichtlich hohen bürokratischen Aufwand sei die Hoftorbilanz nach Einschätzung des DBV aus fachlichen Gründen nicht das geeignete Instrument, die Effizienz und Effektivität der Düngung zu verbessern.

Mit der bereits jetzt im Rahmen der Düngeverordnung vorgeschriebenen Flächenbilanz gelinge es sehr viel besser, das Düngemanagement auf der Fläche zu steuern, bedarfsgerecht zu düngen und gleichzeitig Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Zudem forderte das DBV-Präsidium die Bundesregierung auf, die anstehende Novelle der Düngeverordnung mit Augenmaß zu betreiben und sich nicht von Brüssel diktieren zu lassen, wie eine effiziente und bedarfsgerechte Düngung in Deutschland auszusehen habe. (dbv)
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