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17.09.2015 | 16:40 | Düngegesetz 

Schmidt besteht auf Bestandsschutz für Güllegruben

Bismark - Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt besteht weiter auf Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen). Das hat der Minister gestern am Rande einer Veranstaltung im Landkreis Stendal bekräftigt.

Güllegruben
(c) proplanta
Er habe den vorliegenden Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundesumweltministeriums nach wie vor nicht unterzeichnet, versicherte der CSU-Politiker. Das Umweltressort hatte seinen Entwurf, der entgegen den Forderungen von Schmidt und den Agrarpolitikern der Koalition keine gesonderte Regelung für JGS-Verfahren vorsieht, vor einigen Wochen zur Notifizierung nach Brüssel geschickt.

Der Minister hatte in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass eine Einigung über die zwischen Agrar- und Umweltressort lange strittige Novelle der Düngeverordnung mit einem Einvernehmen zu den JGS-Anlagen verknüpft sei. An dieser Haltung hat sich offenkundig nichts geändert.

Den Angaben zufolge fanden in dieser Woche weitere Feinabstimmungen zwischen beiden Ministerien zur Düngeverordnung statt. Eine endgültige Einigung gibt es aber offenbar immer noch nicht. Auch über die für eine Neufassung der Verordnung unerlässliche Änderung des Düngegesetzes suchen die Ressorts derzeit eine Verständigung. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, hatte zuletzt mehrfach damit gedroht, das Düngegesetz im parlamentarischen Verfahren zu Fall zu bringen, wenn es keinen Bestandschutz für JGS-Anlagen geben sollte. (AgE)
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