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17.09.2020 | 11:18 | Wegwerfartikel 

Einwegplastik und Retouren-Vernichtung: Was beschließt der Bundestag?

Berlin - Das EU-Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel wie Gabeln, Luftballon-Stäbe oder Strohhalme soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

Beschlüsse gegen Einwegplastik Bundestag
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Die EU hat es beschlossen, nun setzt Deutschland es um: Ab Mitte 2021 sollen Plastik-Strohhalme, -besteck und andere Wegwerfartikel aus Kunststoff aus den Läden verschwinden. Der Bundestag soll noch weitere Beschlüsse gegen Müllberge und für Recycling fassen. (c) proplanta
Die Abgeordneten wollen in der Sitzung weitere Beschlüsse rund um Abfall und Recycling fassen. Über eine neue «Obhutspflicht» soll der Staat etwa die Möglichkeit bekommen, gegen die Vernichtung zurückgesandter Neuware im Handel vorzugehen. Recycelte Produkte sollen Vorrang haben, wenn die öffentliche Hand einkauft, um einen größeren Absatzmarkt dafür zu schaffen. Die Regelungen müssen dann auch noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Ein Überblick über die Pläne der Koalition, die aller Voraussicht nach vom Bundestag beschlossen werden:

EINWEGPLASTIK:
Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben die EU-Staaten sich geeinigt, nun muss jeder Mitgliedsstaat es in nationales Recht übertragen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.

RETOUREN-VERNICHTUNG:
Es ist unklar, wie viele zurückgegebene und zurückgeschickte Waren im Handel zu Abfall werden - da fehlen Daten. Mit einer neuen «Obhutspflicht» bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Es gibt damit eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Eine Transparenzverordnung soll dafür sorgen, dass Händler und Hersteller besser dokumentieren, was mit Waren passiert. Details dazu sind noch offen.

HERSTELLER ZAHLEN FÜR REINIGUNG:
Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen.

STAAT KAUFT UMWELTFREUNDLICH:
Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind - die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind. Das soll den Absatzmarkt für solche Produkte vergrößern. Auch, wie gut Dinge sich reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.

BATTERIEGESETZ:
Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Anders als im Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgesehen, wird die Sammelquote für Batterien von 45 auf 50 Prozent leicht erhöht - allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Batteriepfand, höheren Sammelquoten, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von Batterien von E-Bikes oder zur Verhinderung von Bränden.
dpa
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