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17.11.2013 | 10:38 | Normenkommission 

Neue Vorgaben für die Deklaration von Extraktionsschroten

Berlin - Mit Inkrafttreten des europäischen Einzelfuttermittelkataloges nach der VO 68/2013 hat die Branche eine Vielzahl neuer Beschreibungen für Ölsaaten, Ölfrüchte und daraus gewonnener Erzeugnisse definiert und gelistet.

Rapsschrot
(c) proplanta
Die unabhängigen Experten der Normenkommission im Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft (ZDL) haben dies zum Anlass genommen, die in der deutschen Positivliste enthaltenen Beschreibungen der Extraktionsschrote zu überprüfen und eine genauere Abgrenzung vorzunehmen.

Landwirte und Mischfutterhersteller setzen seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung „Extraktionsschrote“ wie Soja-, Raps-, Lein-, Sonnenblumen- etc. extraktionsschrot aus der ölsaatenverarbeitenden Industrie ein. Diese enthalten oftmals Bestandteile aus dem Herstellungsprozess, auf die Lieferanten bisher nicht gesondert hingewiesen haben. Lediglich in der Positivliste war der Hinweis auf die möglicherweise enthaltenen Bleicherden bereits enthalten. Die Neuaufteilung der Erzeugnisse aus der Ölsaaten verarbeitenden Industrie wurde entsprechend der unterschiedlichen Rückführung von im integrierten Herstellungsprozess (Saatenverarbeitung + Ölraffination) anfallenden Verarbeitungshilfsstoffen oder Stofffraktionen vorgenommen.

Dabei handelt es sich um sog. „Soapstock“ (Seifenstock), der bei der Herstellung pflanzlicher Öle und Fette anfällt, sowie um die bereits genannten Bleicherden. Soapstock enthält neben Monound Diglyceriden, Lecithin und Fasern auch Salze freier Fettsäuren, Öle oder Fette sowie weitere natürliche Bestandteile der im Prozess verarbeiteten Samen und Früchte.

Nach der neuen Regelung ist beispielsweise Soja(bohnen)-extraktionsschrot, das im Herstellungsprozess anfallende Bleicherden und Filterhilfsstoffe bis zu 1% sowie Rohlecithine enthalten kann, als Soja(bohnen)-extraktionsschrotfutter zu bezeichnen. Ist darüber hinaus im Prozess anfallender Soapstock enthalten, ist es als Soja(bohnen)-extraktionsschrotfutter, mit (Soap)stock zu deklarieren. Nur wenn gewährleistet werden kann, dass solche Stoffe von einer Rückführung im Herstellungsprozess ausgeschlossen sind, darf die alte Bezeichnung Soja(bohnen)-extraktionsschrot verwendet werden.

Die Normenkommission weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die marktgängigen Ölschrote in der Zusammensetzung und Qualität in den meisten Fällen, Extraktionsschrotfutter mit Soapstock entsprechen. Die Qualität der Ölschrote hat sich durch die differenzierenden neuen Bezeichnungen nicht geändert.

Die neue Regelung gilt für die Positivliste für Einzelfuttermittel (10. Auflage) ab sofort. Die Normenkommission wird diese Produktdifferenzierung hinsichtlich Kennzeichnung und Zusammensetzung im Markt weiter beobachten und ggf. anpassen.

Die Normenkommission hat ferner folgende neun Futtermittel neu in die Positivliste Einzelfuttermittel aufgenommen:

Mariendistelpresskuchen, Mono- und Diglyceride von Fettsäuren, Oreganoblätter, aufbereitet, Lactulose, Magnesiumglycinat, Lignocellulose aus Rinde, Fructo-Oligosaccharide, Pektin und Proteinhydrolysat aus der Gelatineherstellung von Schweineknochen. Ferner wurden bei Magnesiumaspartat die Bezeichnung und Beschreibung sowie bei den Nebenerzeugnissen aus der milchverarbeiteten Industrie die Beschreibung verändert. (zdl)
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