Diese Regelung hat der
Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Mit der Ausweitung der Beschäftigungsdauer von osteuropäischen Saisonarbeitskräften wird die Notwendigkeit des Einsatzes dieser Personen anerkannt und unterstützt, lobten
DBV und Gesamtverband. Sie weisen aber auch darauf hin, dass eine Verlängerung auf 9 Monate für viele Betriebe vorteilhafter gewesen wäre.
DBV und Gesamtverband fordern weiterhin den Abschluss bilateraler Verträge mit osteuropäischen Staaten außerhalb der europäischen Union und die Umsetzung der allgemeinen Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. Anders lasse sich die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Saisonarbeitskräfte zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Löhnen nicht erreichen.
In diesem Zusammenhang weisen DBV und Gesamtverband auf die Konkurrenz um Saisonarbeitskräfte hin, die weiterhin zunehmen werde. Da zudem landwirtschaftliche Unternehmer betriebswirtschaftlich entscheiden müssten, sei der Einsatz von Arbeitskräften nur dann sinnvoll, wenn unter dem Strich ein Mehrgewinn für den Betrieb bleibt.
Zu befürchten sei, dass Betriebe ihre Produktion einstellen bzw. verändern, wenn durch steigende Löhne und zu große Unsicherheiten beim Einsatz von Saisonarbeitskräften deren Einsatz nicht mehr rentabel sei. Dies würde auch zu einem Verlust von Dauerarbeitsplätzen in vor- und nachgelagerten Bereichen führen, betonten DBV und Gesamtverband.
Daher sei auch der Lebensmitteleinzelhandel aufgefordert, kostendeckende Produktpreise zu gewährleisten, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Produktion von
Sonderkulturen in Deutschland sicherzustellen. (DBV)