Es wird heute im Plenum in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf (
16/8148) sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen und auch danach weiter kontinuierlich zu steigern. Strom aus erneuerbaren Energien soll auf diese Weise wettbewerbsfähig werden und sich weiter am Markt durchsetzen. Mit dem EEG, das Teil des in Meseberg beschlossenen Maßnahmenpakets ist, sollen auch internationale und auf europäischer Ebene formulierte Vorgaben zum Schutz des Weltklimas umgesetzt werden.
Ziel der vorgesehenen Änderungen ist es, die Effektivität und Effizienz des bereits bestehenden Gesetzes weiter zu erhöhen. Das EEG gilt als effektives Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien und trat erstmals im April 2000 in Kraft. Nach dem EEG muss Strom aus erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber vergütet werden. In dem neu eingebrachten Gesetzesentwurf werden neue Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen formuliert. Damit soll der Ausbau dieser Technologien weiter gefördert werden.
Für Strom aus Biomasse wird der Bonus für die Kraft-Wärme Koppelung beispielsweise von 2 auf 3 Cent erhöht. Bei Windanlagen sieht der Gesetzentwurf vor, die Rahmenbedingungen für das so genannte Repowering weiter zu verbessern. Dabei werden alte Anlagen durch neue und moderne Windanlagen ersetzt. Einschränkungen wird es bei der Vergütung von Strom aus Palmöl geben. Zum Schutz der Regenwälder, die für Palmölplantagen abgeholzt werden, soll Strom aus diesem Rohstoff nur noch dann gefördert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Öl aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008, die geplanten Maßnahmen im Rahmen des "Integrierten Energie- und Klimaprogramms" (IEKP) nochmals zu überprüfen und stärker miteinander zu "verzahnen". Zudem möchte der Bundesrat eine höhere bzw. modifizierte Vergütung für verschiedene Energieformen wie Wasserkraft, Biomasse oder Geothermie erreichen. Unter anderem bittet der Bundesrat auch zu prüfen, inwieweit Anreize für eine bedarfsorientierte Einspeisung geschaffen werden können. Außerdem will der Bundesrat die Berichtspflicht für die Betreiber verändern. Auf diese Weise soll den Stromkunden die Auswahl zwischen den verschiedenen Anbietern erleichtert werden.
Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Netzbetreiber sollen ihre Angaben daher in Zukunft so formulieren, dass der Kunde einfach erkennen kann, welchen Anteil der Strom aus erneuerbaren Energien ausmacht. (hib/AS)