Gegenüber dem „Tagesspiegel am Sonntag“ erklärte Klöckner, es sei nicht davon auszugehen, dass es nach 2022 innerhalb der EU nochmals eine Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung der Wirtschaft geben werde. Gleichzeitig betonte die Ministerin mit Blick auf den umstrittenen Vorstoß des österreichischen Parlaments für ein landesweites Totalverbot, dass ein früherer Ausstieg auf nationaler Ebene nicht möglich sei. Das EU-Recht untersage einen solchen Schritt, solange der Wirkstoff innerhalb der Union zugelassen sei. Die Bundesregierung wolle aber bis zum Spätsommer eine eigene Strategie vorlegen, wie der Glyphosat-Einsatz verringert werden könne.
Der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner, begrüßte die Einschätzung Klöckners über die weitere Zukunft für Glyphosat in der EU, forderte darüber hinaus aber die Rücknahme der nationalen Zulassungen für Glyphosatprodukte, die „ohne Einvernehmen der Umweltbehörden und ohne jegliche Biodiversitätsauflagen erfolgt sind“. Darüber hinaus pocht er auf ein umfassendes Verbot für die private Glyphosatanwendung.
Unterdessen hat Bayer in den USA weitere Teilerfolge im Rahmen der laufenden Glyphosat-Prozesse erzielt. Anfang der Woche hatte ein Bezirksgericht in San Francisco den Schadenersatz im Fall Edwin Hardeman von 80 Mio. $ (71 Mio. Euro) auf 25 Mio. $ (22 Mio. Euro) gesenkt. In einem weiteren Verfahren, in dem ein krebskrankes Ehepaar Bayer auf Schadenersatz verklagt hat, stellte die Richterin fest, dass die ursprünglich festgesetzte Summe des
Strafschadenersatzes von 2 Mrd. $ (1,77 Mrd. Euro), zusätzlich zum Schadenersatz von 55 Mio. $ (49 Mio. Euro) zu hoch angesetzt sei. Angemessen sei maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes.
Umrechnungskurs: 1 $ = 0,8874 Euro