Eine Verschärfung der Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt ohne wissenschaftlich fundierte und gesicherte Erkenntnisse oder Erfahrungen sei den Betroffenen nicht zuzumuten, heißt es in einem am vergangenen Mittwoch (17.7.) angenommenen Antrag der CSU und der Freien Wähler. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, den durch die
Nitratrichtlinie ohnehin vorgegebenen Zeitrahmen für eine Evaluierung der neuen Maßnahmen zu nutzen, um dann mit den gewonnenen Erkenntnissen die Vorgaben der derzeit gültigen
Düngeverordnung zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Ferner wird die Landesregierung aufgefordert, in Berlin darauf hinzuwirken, dass im Fall neuer Regelungen die Länder frühzeitig bei der Evaluierung und möglichen Anpassung der Düngeverordnung einbezogen werden. Außerdem müsse München darauf drängen, dass die
Betriebe die neuen Regelungen auch umsetzen könnten, ohne in ihrer Existenz gefährdet zu werden.
Überdies drängt der Landtag auf eine Folgenabschätzung dieser Regelungen seitens des Bundes sowie auf Fördermöglichkeiten, um Anpassungen für Landwirte wirtschaftlich tragbar zu gestalten. Darüber hinaus werden in dem Antrag Ausnahmemöglichkeiten für extensiv und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe angemahnt. Auch müssten die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass die Entzüge von Nährstoffen mit
Wirtschaftsdünger gedeckt werden könnten, wenn diese Düngung nachweislich keine Belastung für die Gewässer darstelle, heißt es in dem Antrag.
Außerdem mahnen die Abgeordneten von CSU und Freien Wählern eine ausgewogene Gestaltung der neuen Regelungen an, damit bestimmte Kulturen nicht in großem Umfang aus der
Fruchtfolge der Betriebe verschwinden.
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßte das Votum des Landtags für eine Evaluierung. „Bayern braucht sauberes Grundwasser“, betonte GVB-Präsident Jürgen Gros. Welchen Beitrag die seit Juni 2017 gültige
Verordnung dazu leiste, sollte der Gesetzgeber sorgfältig untersuchen, um einen Schnellschuss zu vermeiden und um mögliche Änderungen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen.