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22.01.2009 | 16:32 | EU-Pestizidverordnung 

Hilse fordert Folgenabschätzung beim Pflanzenschutz

Hannover - Landvolkpräsident Werner Hilse möchte die endgültige Zustimmung zum EU-Pflanzenschutzpaket durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner von einer Folgenabschätzung für die deutsche Landwirtschaft durch den Bundestag abhängig machen.

Folgenabschätzung Pflanzenschutz
(c) proplanta
Das Landvolk möchte damit noch offene Fragen und nicht ausgeräumte Sorgen im Zusammenhang mit der in Brüssel getroffenen Entscheidung geklärt wissen. Das Landvolk Niedersachsen weist unter anderem darauf hin, dass die EU-Pflanzenschutzrichtlinie nur dann einen positiven Effekt für Verbraucher wie auch Landwirte haben kann, wenn sie bei der Umsetzung in deutsches Fachrecht die EU-Vorgaben kompromisslos akzeptiert und weitere Verschärfungen unterbleiben.
 
Das Landvolk Niedersachsen bittet Landwirte und Verbraucher um ihre Unterstützung, indem sie die Petition „elektronisch mitzeichnen“. Diese Mitzeichnung geschieht über den Aufruf der Seite unter https://petitionen.bundestag.de/index.php . Die Mitzeichnungsfrist läuft am 20. Februar ab und ist unter diesem Datum in der Auflistung zu identifizieren. Zur Mitzeichnung müssen sich Interessenten im Kopf der Seite elektronisch unter Angabe des Namens und einer gültigen Email-Adresse registrieren.

Aus landwirtschaftlicher Sicht bleibt die Ignoranz gegenüber wissenschaftlich fundierten Risikobewertungen zum Pflanzenschutz sowie die Ablehnung von Folgenabschätzungen unverständlich. Bei der Abstimmung im EU-Parlament ging es letztlich nicht mehr um Kosten-Nutzen-Abwägungen, vielmehr haben sich die Abgeordneten offensichtlich von Angstkampagnen leiten lassen. Als Erfolg berufsständischer Arbeit sieht der Verband die Tatsache, dass die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz ebenso wie der Sachkundenachweis, Fortbildungsangebote oder Geräteüberprüfungen europaweit verpflichtend vorgeschrieben werden.
 
Bundesregierung und Bundestag sind nun aufgefordert, die Richtlinie ohne weitere Verschärfungen in das nationale Pflanzenschutzgesetz sowie ein Aktionsbündnis umzusetzen. Auch bei der Anerkennung von Mittelzulassungen aus Nachbarländern oder Ausnahmegenehmigungen für so genannte Lückenindikationen muss der Gesetzgeber zu den zugesagten Erleichterungen stehen. Schließlich wehrt sich der Berufsstand gegen pauschale Mindestanforderungen oder gar Totalverbote auf bestimmten Flächen wie FFH- oder Vogelschutzgebieten oder entlang von Gewässern. (LPD)
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