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22.02.2010 | 16:30 | Breitbandförderung 

EU genehmigt Förderprogramm für Breitbandausbau in Sachsen

Dresden - Agrarminister Frank Kupfer fordert alle Kommunen in Sachsen auf, die verbesserten Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau stärker zu nutzen.

Breitband
(c) proplanta
„Wir haben in Sachsen sehr günstige Rahmenbedingungen für die Förderung des schnellen Internets im ländlichen Raum geschaffen. Jetzt müssen die Kommunen davon auch Gebrauch machen“, betonte der Minister. Kürzlich hatte die Europäische Kommission die sächsischen Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum aus Mitteln des „Sächsischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (EPLR) in Sachsen genehmigt.

Mit der Genehmigung bestätigte die EU auch die sächsische Definition für eine Unterversorgung. Im Freistaat liegt die Grenze zur Unterversorgung ab sofort bei einer Datenübertragungsrate von zwei Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Bisher wurde, wie beim Bund, erst ab einer Übertragungsrate von weniger als 1 Mbit/s von einer Unterversorgung ausgegangen. „Das bedeutet, dass jetzt noch mehr Orte in Sachsen von der Förderung profitieren können“, erklärte Kupfer.

Eine Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse für den ländlichen Raum des Erzgebirgskreises hatte ergeben, dass rund 37 Prozent der Haushalte in dieser Region über eine Down-Stream-Rate von mindestens zwei Mbit/s verfügen. „Dieser Anteil ist nicht zu akzeptieren. Jeder der schnelles Internet in Sachsen haben will, soll es auch bekommen. Nur so kann der ländliche Raum für die Menschen langfristig attraktiv bleiben“, sagte der Minister.

Um alle Beteiligten zum schnellen Handeln zu bewegen, startet der Freistaat in den kommenden Wochen eine Informationskampagne. So lädt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium am 4. März 2010 alle Telekommunikationsanbieter nach Dresden ein, um über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen zu diskutieren. Außerdem sind noch im März dieses Jahres in den Landratsämtern Erzgebirge, Bautzen und Nordsachsen drei Regionalkonferenzen geplant, um die Kommunen umfassend zu informieren.

Die Breitbandförderung ist eine Anteilsfinanzierung mit Fördersätzen von bis zu 100 Prozent. Gefördert werden im Wesentlichen vier Schwerpunkte: 1. Die Durchführung einer Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen. Diese sogenannte „Phase 1“ ist gleichzeitig Voraussetzung für alle weiteren Fördermaßnahmen. 2. Die Breitbanderschließung durch Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke auf Grundlage von Ausschreibungen von Dienstleistungsverträgen durch die Kommunen. 3. Die Schaffung von Breitbandinfrastruktur durch Leerrohrnetzausbau durch die Kommunen und 4. Eine Investitionsförderung zum Ausbau unterversorgter Orte (50 Prozent Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro).

Bisher wurden 44 Anträge mit rund 340.000 Euro für die Phase 1 (Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse) bewilligt. Dabei werden über 1 200 Orte in ganz Sachsen untersucht. (Pd)
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