Bayern will deshalb am Freitag, 26. März, im
Bundesrat den von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Entwurf einer Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger per Änderungsantrag abmildern. Der Minister möchte die laut Verordnung auf sämtliche Betriebe zukommende unmittelbare Aufzeichnung von Abgabe, Transport und Aufnahme auf solche Betriebe beschränken, die Wirtschaftsdünger abgeben bzw. transportieren.
Diese meist gewerblichen und flächenlosen Unternehmen, wie etwa Biogasanlagen, unterliegen derzeit keinerlei Aufzeichnungspflichten. Die Aufnehmer sind laut
Brunner nach der geltenden
Düngeverordnung ohnehin verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Nährstoffbilanz sämtliche Stoffströme exakt zu erfassen. Für solche Betriebe seien die geforderten Zusatzaufzeichnungen bürokratischer Mehraufwand, der ohne Verschlechterung der Transparenz entfallen kann. (Pd)