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23.09.2008 | 13:12 | Prozess 

Verfahren im Fall Humana möglicherweise vor der Einstellung

Bielefeld - Fünf Jahre nach einem Skandal um mangelhafte Babynahrung in Israel will die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung möglicherweise gegen Geldbußen einstellen.

Babyflasche
(c) proplanta
Allerdings müssten zuvor die Beteiligten, vier frühere Mitarbeiter des Milchverarbeiters Humana, und das Landgericht Bielefeld zustimmen, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart am Dienstag. Damit bestätigte er in Teilen einen Bericht des Bielefelder «Westfalen-Blatts». Die Akten lägen dem Gericht noch nicht vor.

Im Herbst 2003 waren in Israel zwei Säuglinge gestorben und mehrere Kleinkinder erkrankt, nachdem sie mit der von Humana im Auftrag der israelischen Firma Remedia hergestellten Babynahrung gefüttert worden waren. Beide Unternehmen gaben daraufhin zu, dass die Sojamilch zu wenig Vitamin B 1 enthielt. Die Herstellerfirmen hatten sich mit den Eltern einiger dauerhaft erkrankter Kinder auf Entschädigungen geeinigt.

Noch unklar sei, ob das Verfahren gegen einen der früheren Humana- Mitarbeiter getrennt fortgeführt werde, sagte Baumgart. Der Mann berufe sich auf arbeitsrechtliche Gründe. Er sei nicht zuständig gewesen. Im Fall der anderen drei Beteiligten seien Geldbußen im Gespräch, die sich zwischen 6.000 und 20.000 Euro bewegten. (dpa)
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