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24.03.2010 | 14:39 | Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) 

Klimaschutz und Artenvielfalt mit staatlicher Hilfe

München, 23. März 2010 - Aus Feldern sollen blühende Wiesen werden.

Klimaschutz und Artenvielfalt mit staatlicher Hilfe
So kann man die Zielsetzung des Kulturlandschaftprogramms umreißen. Mit der kurz KULAP genannten Förderung honoriert die bayerische Regierung eine extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Förderung der Kulturlandschaft.

Teilnehmen können alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens drei Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Maßnahmenkatalog umschließt, etwa im Fall des Kulturlandschaftprogramms A 36, einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Hierbei verpflichtet sich der Landwirt auf landwirtschaftlichen Flächen statt Feldfrüchte und Futterpflanzen bunte Blühmischungen auszusäen. Weitere Programme leisten Beitrag zum Gewässer- und Landschaftsschutz. Durch die Verminderung von Düngemittel- und Herbizidausbringung sollen die natürlichen Lebensgrundlagen geschont sowie der Wind- und Erosionsschutz unterstützt werden. Welche Auflagen der Landwirt dabei beachten muss und an welche Stellen er sich wenden kann, erläutert Dr. Harald Volz, Leiter des Ressorts Kulturlandschaft und Landschaftsentwicklung des Instituts für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz im Gespräch mit der BayWa AG (Sparte Agrar).


Frage: Das Kulturlandschaftsprogramm existiert nun schon seit mehr als 20 Jahren. Welche Ziele hat sich die Regierung damit gesetzt?

Antwort: Das Ziel, das mit der Einführung des Kulturlandschaftsprogramms, speziell des Kulap A 36 gesetzt wurde, ist die agrarökologische Aufwertung der landwirtschaftlichen Flächen. Beginnend mit einer floristischen Aufwertung, der Erweiterung des Blühaspektes, bis hin zur faunistischen Wertsteigerung. Etwa die Schaffung von Rückzugsräumen für Hoch- und Niederwild. Aber auch von Lebensräumen für Bienen, Schmetterlinge und Käfer. Außerdem profitieren auch Bodenlebewesen stark von der Ruhephase der ackerbaulichen Flächen. Ich bezeichne es gerne als „Lebensraum auf Zeit“. Mit dem Kulturlandschaftsprogramm kann die Landwirtschaft einen großen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität schaffen.


Frage: Wie erfolgreich verlief das Förderprogramm bisher?

Antwort: Seit dem Sinken der Agrarweltmarktpreise im Jahr 2009 können wir ein gesteigertes Interesse der Landwirtschaft am KULAP verzeichnen. Seither haben sich die bereitgestellten Flächen von 6.000 Hektar im vergangenen Jahr auf voraussichtlich 13.000 Hektar im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Wegen der starken Nachfrage wurde die Flächengröße mittlerweile auf fünf Hektar pro Betrieb begrenzt.


Frage: Wie wird das KULAP von der Öffentlichkeit wahrgenommen?

Antwort: Die Akzeptanz beim Landwirt selbst steigt, aber auch die Anwohner reagieren sehr positiv auf die artenreichen Blühflächen. Auch darin zeigt sich der Erfolg des Programms, denn es bringt der Landwirtschaft ein sehr positives Image in der Gesellschaft.


Frage: Welches Programm kann momentan als das erfolgreichste des Kulap bezeichnet werden?

Antwort: Prinzipiell ist das immer abhängig vom einzelnen Betrieb und Ziel der entsprechenden KULAP-Maßnahme. Den derzeit größten Zuwachs erhält das KULAP A36.


Frage: Welchen Ausgleich kann der Förderungsempfänger für die Ansaat von Blühmischungen auf seiner Ackerbaufläche erhalten?

Antwort: Die Förderung wird anhand der Ertragsmesszahl errechnet. Bis zu einer Bodenzahl von 20 wird ein Pauschalsatz gezahlt, jeder weitere Punkt wird zusätzlich vergütet.


Frage: Was kann der Landwirt tun, um an dem Programm teilzunehmen?

Antwort: Zuerst muss der Antrag am zuständigen Landwirtschaftsamt gestellt werden. Das Amt leitet diesen dann weiter an die Kollegen der „Sachgebiete „Agrarökologie und Boden“, die wiederum für jede Fläche ein agrarökologisches Konzept erstellen. Dieses Konzept beinhaltet eine Bewertung über die Flächeneignung - so können etwa autobahnnahe Ackerflächen abgelehnt werden. Dann folgt die Auswahl der Blühmischungen, etwa Lebensraum I oder Veitshöchheimer Bienenweide. Diese und alle weiteren mit dem Landwirtschaftsamt abgestimmten Mischungen können zum Beispiel über die BayWa AG und die Genossenschaften bezogen werden. Zusätzlich wird im Allgemeinen ein Schwarzbrachestreifen verlangt, der quer oder in der Mitte des Feldes liegt. Der Landwirt muss sich dann an dieses Konzept halten und das Feld fünf Jahre lang agrarökologisch nutzen.

Weitere Einzelheiten hierzu können an den zuständigen Landwirtschaftsämtern, bei den Sachgebieten „Agrarökologie und Boden“ erfragt werden.

Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf den Internetauftritten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (http://www.lfl.bayern.de/) und des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (http://www.stmelf.bayern.de/).
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