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24.09.2010 | 14:12 | Agrarstatistik 

Bundesrat verabschiedet Verordnung zur Agrarstatistik-Emissionsberichterstattung

Berlin - Mit der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung zur Agrarstatistik-Emissionsberichterstattung sollen die europarechtlichen Berichtspflichten im Rahmen des Klimaschutzes und der Luftreinheit (insbesondere NEC-Richtlinie) erfüllt werden.

Gülleausbringung
Etwa 36.000 Landwirte sollen im nächsten Jahr im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung und der Viehzählung Daten zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Fütterung der Schweine erfassen und der Statistik zur Verfügung stellen. Der DBV hatte im Vorfeld der Entscheidung einfache und weniger umfangreiche Formen der Datengewinnung gefordert. Kritisch ist vor allem, dass die Fragen insbesondere hinsichtlich der flächenmäßigen Verteilung von Gülleausbringungsverfahren nur mit unverhältnismäßig hohem zeitlichem Auf­wand von Seiten der Landwirte korrekt angegeben werden können. Die Daten-Anfor­de­rungen der EU hätten sich auch mit einigen wenigen Fragen und damit verbunden treffsicheren Antworten hinreichend bedienen lassen. 

Der DBV erwartet, dass mit den 2011 erfassten genauen Daten der Landwirte aufgrund moderner Ausbringungstechniken, zeitnaher Einarbeitung der Wirtschaftsdünger und angepasster Fütterungsstrategien die nach der NEC-Richtlinie für Deutschland zugelassenen Gesamtemissionen an Ammoniak (NH3) nicht mehr überschritten werden. Zusätzliche Auflagen für die landwirtschaftlichen Betriebe beziehungsweise Einschränkungen im Düngemitteleinsatz sind dadurch überflüssig. (dbv)
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