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25.03.2011 | 19:11 | Tierkörperbeseitigung 

Brandenburg - Land und Kreise beteiligen sich weiterhin an den Kosten der Tierkörperbeseitigung

Teltow / Ruhlsdorf - LBV-Präsident Udo Folgart würdigt den im Agrarausschuss gefundenen Kompromiss zur Finanzierung der Tierkörperbeseitigung als „das Machbare“.

Tierkörperbeseitigung
Nach hartem Ringen ist eine Übereinkunft erreicht worden. Akute Sparzwänge des Landes einerseits und die Wichtigkeit des vorbeugenden Seuchenschutzes in Brandenburg anderseits haben zu diesem Kompromiss geführt. Mit der künftigen Finanzierung 20-20-60 (Land-Kreis-Landwirte) stellt das Land Brandenburg seinen Landwirten trotz angespannter Haushaltslage eine Unterstützung bei der Tierkörperbeseitigung sicher.

„Ich freue mich, dass es weder zu einem abrupten Ende noch zu einem schrittweisen Auslaufen der Zuschüsse des Landes für die Landwirte gekommen ist“ so Udo Folgart. Die Koalitionsfraktionen sowie auch das MUGV mit Ministerin Tack als auch das MIL mit Minister Vogelsänger waren letztlich den Argumenten zugänglich, welche in der Anhörung zur Gesetzesnovelle einhellig vorgetragen wurden. Dies erkennt der LBV angesichts der Haushaltslage ausdrücklich an. Die ursprünglich vorgesehene Streichung aller Zuschüsse des Landes hätte viele Tierhalter erheblich belastet.

„Das Land Brandenburg hat ein großes Interesse an einem vorbeugenden Seuchen- und Verbraucherschutz und damit einer stabilen Tierproduktion. Dies ist in der Agrarwirtschaftsinitiative des Landes Brandenburg festgeschrieben. Deshalb leistet das Land mit seiner finanziellen Unterstützung hier einen wichtigen Beitrag.“ stellte Udo Folgart noch einmal heraus.

Die Gesetzesbefassung im Landtag erfolgt voraussichtlich im April. (lbv-brandenburg)
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