Das geht aus einer Erklärung des DBV-Präsidiums hervor, die zu den Vorschlägen der Koalitionsparteien im Deutschen
Bundestag zur neuerlichen Modifizierung der Hofabgaberegelung Stellung nimmt. Demnach ist die vorgesehene Erhöhung des sogenannten Rückbehalts vertretbar, solange die Hofabgaberegelung im Grundsatz bestehen bleibt.
Nach Ansicht des
DBV ist auch die vorgeschlagene Übernahme der Regelung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Zuschläge bei späterem Rentenbezug zu zahlen, systemgerecht. Ebenso befürwortet wird eine Stärkung der eigenständigen Rentenrechte der Ehegatten, bei der der Rentenbezug des einen Ehegatten nicht mehr davon abhängig ist, ob der andere Ehegatte den Betrieb abgegeben hat.
Die vorgeschlagene Erweiterung der Möglichkeiten der Abgabe des Betriebes an den Ehegatten - wenn der abgebende Landwirt teilweise erwerbsgemindert nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung ist – unterstützt und begrüßt der DBV.
Die Vorschläge der Regierungsparteien sollten nach Ansicht des DBV nunmehr zügig umgesetzt werden. Der
Bauernverband macht darauf aufmerksam, dass die neu gestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlangt, damit den Bauernfamilien keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstehen. (dbv)