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26.09.2007 | 10:53 | Erbschaftssteuer 

Erbschaftsteuerreform: Bayern setzt sich für Landwirte ein

München - Mit einem dreistufigen Ansatz will die bayerische Staatsregierung verhindern, dass die Land- und Forstwirtschaft bei der Reform der Erbschaftsteuer benachteiligt wird.

Erbschaftssteuer
(c) proplanta
Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller und Finanzminister Kurt Faltlhauser in München mitteilten, spielt die Vermögensbewertung eine zentrale Rolle. „Die Anwendung des Ertragswertverfahrens ist bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens besonders wichtig“, sagte Miller. Denn damit werde gewährleistet, dass diese gegenüber gewerblichen Betrieben nicht benachteiligt werden: Nur die tatsächliche Ertragskraft könne in der Landwirtschaft Aussagen über den Wert eines Betriebes liefern. „Wir werden nicht zulassen, dass es für die bayerischen Landwirte zu nicht hinnehmbar hohen Bewertungen und erheblichem Ermittlungsaufwand kommt. Daher wenden wir uns strikt gegen die Anwendung eines Sachwertverfahrens“, erklärte Faltlhauser.

Auf der zweiten Stufe sollen mit „Verschonungsregelungen“ den Landwirten betriebliche Freibeträge garantiert werden. „Damit werden die besonderen Leistungen berücksichtigt, die unsere Landwirte für die Allgemeinheit erbringen – beispielsweise die Pflege unserer einzigartigen Kulturlandschaft“, so der Landwirtschaftsminister. Die dritte Stufe besteht aus dem vom Freistaat vorgeschlagenen Abschmelzmodell, dem laut Faltlhauser gute Realisierungschancen eingeräumt werden. Es führt bei fortgeführten Betrieben zu einem Erlass der festgesetzten Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Staatsregierung auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen berücksichtigt werden.

Miller: „Bayern wird sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Reform der Erbschaftsteuer nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird.“ (PM)
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