Umso wichtiger sind deshalb für sie gleiche Wettbewerbsbedingungen einschließlich Verhältnismäßigkeit und Behutsamkeit beim Vollzug von Vorschriften. Vor diesem Hintergrund fordern Bayerischer
Bauernverband und Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft:
Die Einführung einer eigenen Kennziffer für Eier aus Kleinvoliere
Im Gegensatz zur übrigen EU, in der die herkömmliche Käfighaltung noch bis Ende 2011 zugelassen ist, endete diese in Deutschland bereits Ende 2008. Als Ersatz haben Legehennenhalter in die so genannte Kleinvoliere investiert. Diese Haltungsform ist die Optimierung relevanter Parameter wie Tierwohl, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Arbeitsbedingungen und Innovation. Deshalb verdient sie eine eigene Kennziffer. Dies ist gleichermaßen gut für Henne und Verbraucher.
Das Zulassungsprozedere für Eierpackstellen muss entschärft werdenEier sind von Natur aus mit ihrer Schale bereits optimal verpackt; somit ist eine hohe
Lebensmittelsicherheit grundsätzlich gewährleistet. Umso mehr erstaunt, dass die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer Packstelle teilweise der einer Nass – Produktion entsprechen müssen. Dass dabei als Nachweis für die Zuverlässigkeit des Legehennenhalters ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, mutet an wie ein bürokratisches Sahnehäubchen. Nachdem richtiger Weise die Zulassungspflicht für Bäckereien für das Eierverarbeiten gefallen ist, sollte dies problemlos auch für normale Eierpackstellen möglich sein. Zudem sind alle Abpackbetriebe den Behörden längst von anderen Vorschriften her bekannt. Darüber hinaus haben eierverarbeitende Packstellen bereits eine Zulassung, die ohne weiteres in eine EU- Zulassung überführt werden kann.
Beim Vollzug der Hühnersalmonellenverordnung und der einschlägigen EU-Vorschriften muss behutsam und verhältnismäßig vorgegangen werden
Hauptverantwortlich für das Auftreten von Salmonellen beim Menschen sind nicht die Lebensmittelunternehmer, sondern vielmehr, wie auch wissenschaftlich bestätigt, mangelnde Hygiene in der Küche. Gleichwohl bekennen sich die Hühnerhalter zur Salmonellenbekämpfung. Sie wehren sich aber gegen ein Radikal-Vorgehen, das ein Töten der Tiere und das Aus der Betriebe zur Folge hat.
Wie soll es möglich sein, bei einer von Natur aus salmonellenkontaminierten Umwelt eine Null – Prävalenz bei der Tierhaltung zu erreichen? Durch aufwendige Impfprogramme werden Salmonelleninfektionen bei den Legehennen verhindert, lediglich Kontaminationen werden in den Betrieben festgestellt.
Bei einer positiven betrieblichen Kontrolle muss die Behörde nach Meldung durch den Legehennenhalter unverzüglich auf ihre Kosten eine eingehende Untersuchung durchführen zur Klärung, ob eine Salmonelleninfektion tatsächlich vorhanden ist. Für den dann nötigen Fall der Tötung der Legehennen muss für die Suppenhuhnverwertung der Hinweis der ausreichenden Erhitzung auf der Verpackung genügen. Ferner muss zur Vermeidung der wirtschaftlichen Bedrohung eines Betriebes im Falle der Feststellung von Salmonellen dem Legehennenhalter bei Aufbau und Finanzierung einer Versicherungslösung geholfen werden.
Die Einführung eines Stallbau-TÜV’s muss gestoppt werdenDiese Maßnahme kostet zusätzliches Geld, ist neue Bürokratie, verzerrt den Wettbewerb gegenüber den EU-Hauptkonkurrenten, ist eine Bevormundung von Legehennenhaltern, Beratung, Wissenschaft und Stallbaufirmen und lähmt die Innovation zu Gunsten von Tierwohl und Tiergesundheit. Deshalb muss weiterhin gelten, was das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2007 schrieb: „Bayern lehnt das Vorhaben ab, ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für alle Nutztiere einzuführen“. Damit sind auch die Legehennen gemeint und es kann nicht angehen, aus koalitionspolitischen Gründen zunächst wiederum in der Legehennenhaltung ein Exempel zu statuieren. (bbv)