Die entsprechenden Formulare gibt es an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten. Die Antragsfrist endet am 27. Februar 2009. Der fünfjährige Verpflichtungszeitraum beginnt mit dem 1. Januar 2009. Wenn der Antrag noch 2008 gestellt wird, läuft der Zeitraum ab dem Tag der Antragstellung. Landwirte, die am Vertragsnaturschutzprogramm interessiert sind, können sich laut Ministerium wie schon in den vergangenen Jahren durch die Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern fachlich beraten lassen. Dort werden anhand von Bewertungsblättern die naturschutzfachrechtlichen Bewirtschaftungsauflagen festgelegt. Diese Bewertungsblätter sind dann bei der Antragstellung am Amt für Landwirtschaft und Forsten vorzulegen.
Durch neue Fördermaßnahmen, die dem Klima-, Gewässer- und Bodenschutz dienen, wurde das KULAP noch attraktiver. So werden künftig extensive Fruchtfolgen gefördert. Damit lassen sich auf dem jeweiligen Betrieb der
Maisanbau auf maximal 20 Prozent bzw. die Intensivkulturen Mais, Weizen, Rüben und Feldgemüse insgesamt auf 33 Prozent der jährlichen
Fruchtfolge begrenzen. Das Prämienniveau liegt je nach angebauten Früchten zwischen 50 und 180 Euro pro Hektar.
Mit der „Agrarökologischen Grünlandnutzung“ wird die Reduzierung oder Einstellung der Grünlandnutzung finanziell unterstützt. Dabei steigen die Fördersätze mit zunehmender Ertragsfähigkeit des Standorts. Zum Schutz der Oberflächengewässer sollen die Bauern ihre
Gülle direkt in die Böden einarbeiten. Der erhöhte Aufwand wird mit 1,5 Euro pro Kubikmeter ausgebrachtem flüssigen Wirtschaftsdünger honoriert. Das Vertragsnaturschutzprogramm wird durch die Förderung einer Umwandlung von
Ackerland in Wiesen oder Weiden abgerundet. (PD)