„In vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Rheinland-Pfalz sichern die Einkommen aus dem Brennereibetrieb die Existenz von Landwirten und Winzern, die für eine wirtschaftlich funktionsfähige ländliche Region unabdingbar sind“, so Hering in einem Brief an Lars Christian Hoelgaard, den Stellvertretenden Generaldirektor der
EU-Kommission für den Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Hering appellierte an Hoelgaard, die deutschen Bemühungen zur Verlängerung der Ausnahmeregelung zum EG-Beihilferecht bis mindestens 2017 zu unterstützen. Damit könnte im Rahmen des Branntweinmonopols Rohalkohol aus Kartoffeln, Getreide oder Obst auch über das Jahr 2010 hinaus als Agraralkohol weiterverarbeitet und vermarktet werden.
In Rheinland-Pfalz sind rund 1.600 Abfindungs- und 140 Verschlussbrennereien wichtige Standbeine für landwirtschaftliche Betriebe. „Gerade die Klein- und Obstbrennereien haben zudem eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung und Pflege unserer Kulturlandschaft“, schrieb Hering. Vor allem der Fortbestand der ökologisch wertvollen und Landschaftsbild prägenden Streuobstwiesen hänge maßgeblich von der Verwertung des Erntegutes durch die Brennereien ab.
Trotz verstärkter eigener Absatzinitiativen seien die Betriebe auf ein funktionierendes Branntweinmonopol in der aktuell gültigen Ausgestaltung weiter angewiesen, erläuterte Hering. Der deutsche Weg der Alkoholerzeugung sei für die Sicherung des ländlichen Raumes, ökologisch und volkswirtschaftlich von enormer Bedeutung, so der Minister. (PD)