Wenn etwa eine Straße oder ein Industrieprojekt gebaut werden soll, müssen Ersatzflächen naturnah entwickelt werden.
Dies sorge immer wieder für Streit, weil die
Flächenkonkurrenz in Schleswig-Holstein groß ist, sagte
Umweltminister Robert
Habeck (Grüne) am Dienstag in Kiel.
Ziel der neuen
Verordnung ist daher, den Flächenbedarf für die Kompensation zu verringern, durch eine höhere Qualität der Maßnahmen den Nutzen für den
Naturschutz aber zu steigern. So gibt es beispielsweise zusätzliche Punkte auf das Ökokonto, wenn auf einer Fläche spezielle Maßnahmen für gefährdete Arten ergriffen werden oder in einem besonders alten Wald auf eine forstliche Nutzung verzichtet wird.
Die neue Verordnung tritt am 28. April in Kraft. Ökokonten wurden 2008 in Schleswig-Holstein eingeführt. Die Idee dahinter: Eigentümer von Flächen können ihren Grund so gestalten, dass es dauerhaft günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt hat. Solche Flächen und Projekte können in ein Ökokonto eingebucht werden.
Soll dann später an anderer Stelle ein Eingriff in die Natur erfolgen, etwa durch ein Bauvorhaben, kann die im Ökokonto aufgehobene Fläche als Ausgleichsmaßnahme dagegen gesetzt und aus dem Konto ausgebucht werden. Die Konten sind zudem handelbar, das heißt, der Eigentümer kann das Ausgleichsrecht gegen eine
Entschädigung abtreten.