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29.06.2011 | 11:16 | Landwirtschaftliche Krankenkassen 

Rückmeldung an die Arbeitgeber nur noch elektronisch

Kassel - Die Arbeitgeber sind seit geraumer Zeit gesetzlich verpflichtet, ihre Daten an die Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen elektronisch zu übermitteln.

Arbeit in der Landwirtschaft
Bisher hatte der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Rückmeldung auf elektronischem Weg oder alternativ per Papier anzufordern. Diese Alternative ist seit dem 1. Juni entfallen.

Das Arbeitgeber-Meldeverfahren wird seit März 2010 über einen Kommunikationsserver, den GKV-KomServer, abgewickelt. Fungierte dieser Server bisher primär als Annahmestelle für die Arbeitgebermeldungen, so erhält der Arbeitgeber in einem speziellen Abholverfahren nun auch die Rückmeldungen über diesen Server.

Arbeitgeber erhalten nähere Informationen zum GKV-KomServer, insbesondere zur Abholung und Quittierung von Meldungen, von ihrem Softwareanbieter.

Daneben sind Hinweise zum Verfahren auf der Seite der ITSG unter www.gkv-ag.de/Datenaustausch_aktuell.gkvnet und im Dokument „Rückmeldungen auf Datenlieferungen der Arbeitgeber und Zahlstellen“ unter www.gkv-datenaustausch.de/Grundsaetze_Meldedialog.gkvnet abrufbar. (ssl)
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