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29.09.2017 | 15:51 | Agrarministerkonferenz 

Rheinland-Pfalz erfolgreich beim Pflanzenschutz

Mainz - Die Agrarministerkonferenz hat in Lüneburg den von Rheinland-Pfalz eingebrachten Forderungen zum Pflanzenschutzrecht zugestimmt.

Pflanzenschutzrecht
(c) proplanta
Rheinland-Pfalz hat sich somit erfolgreich für effizientere und schnellere Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Derzeit sei eine wirksame Bekämpfung vieler Schaderreger und ein effektives Resistenzmanagement in den Pflanzenschutzsystemen vielfach nicht mehr möglich.

„Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland sind im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten langwierig, intransparent und von überbordender Bürokratie gekennzeichnet. Weder erkennt Deutschland derzeit Zulassungen anderer EU-Staaten an, noch ist es in der Lage, die Zulassungsverfahren mit den durch EU-Recht vorgegebenen Fristen durchzuführen.

Im Ergebnis sind unsere heimischen Betriebe gegenüber Betrieben aus anderen EU-Staaten deutlich benachteiligt. Mittlerweile fehlen derart viele Wirkstoffe, dass der Anbau zahlreicher Kulturpflanzen, sowohl im konventionellen wie auch im ökologischen Landbau, zu einem hohen Risiko wird. Ich freue mich daher, dass die Agrarministerkonferenz unseren Forderungen gefolgt ist“, erklärte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht zum Abschluss der Agrarministerkonferenz in Lüneburg.

Mit dem Text aus Rheinland-Pfalz wird der Bund aufgefordert, die Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung innerhalb der EU nachdrücklicher zu verfolgen als bisher. Die Verfahren in Deutschland sollten den Vorgehensweisen in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren klimatischen Voraussetzungen entsprechen. Zudem wird an den Bund appelliert, das Personal in den Zulassungsbehörden aufzustocken, um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen.

Die EU hatte in einem Audit festgestellt, dass die deutschen Zulassungsbehörden vielfach gegen die von der EU vorgeschriebenen Fristenregelungen für die Zulassungsverfahren verstoßen. Vor allem bei der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten käme es zu Verzögerungen.

In Deutschland sind vier Behörden an der Zulassung beteiligt, während die Verfahren in anderen Ländern zumeist in der Hand einer Behörde liegen. Verantwortliche Behörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bewertende Behörden sind das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die Aspekte menschliche und tierische Gesundheit, das Julius-Kühn-Institut (JKI) zu Fragen der Anwendung, Wirksamkeit und Bienenschutz sowie das Umweltbundesamt (UBA).

„Die ursprünglich 2009 mit der Revision des EU-Pflanzenschutzrechts verfolgten Ziele, mehr Harmonisierung hinsichtlich der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in den EU-Mitgliedsstaaten, transparente und schnelle Zulassungsverfahren und weniger Bürokratie im Zulassungsprozess, sind mit der derzeitigen Praxis nicht zu erreichen“, heißt es in der Begründung von Rheinland-Pfalz.

Zu einer effizienten, ressourcenschonenden Anwendung der Pflanzenschutzmittel hat Rheinland-Pfalz darüber hinaus im Hinblick auf eine innovative und zukunftsfähige Landwirtschaft in der Agrarministerkonferenz durchgesetzt, dass die umfangreichen Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel in digitaler Form verfügbar gemacht werden.

Die Digitalisierung prägt zunehmend die modernen Produktionsverfahren einer nachhaltigen Landwirtschaft. Hierzu gehört neben der schnell voranschreitenden Anwendung in der Technik der Außen- und Innenwirtschaft insbesondere auch die rechtssichere Anwendung der vielfältigen Rechtsgrundlagen bis hin zur Erfassung der Daten aus den Produktionsverfahren für deren Dokumentation und Optimierung.
mwvlw.rlp
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