Auf ihrer Konferenz in Schöntal sprachen sich die Ressortchefs gegen eine vollständige Herausnahme von landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion aus. Auf diesen Flächen soll eine produktive Nutzung möglich bleiben, „die unter Umweltgesichtspunkten besonders positiv zu beurteilen ist“, heißt es in dem einstimmigen Beschluss. Dazu zählen die Minister insbesondere Flächen, die bestimmten Agrarumweltmaßnahmen unterliegen. Betriebemit weniger als 15 ha Ackerund Dauerkulturfläche sollen den Ministern zufolge von der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ausgenommenwerden.
Auch für Betriebe mit überwiegendem Dauergrünlandanteil wollen die Minister unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von den Greening-Verpflichtungen mit Ausnahme des Grünlanderhaltungsgebots.
Offen zeigen sich die Länder gegenüber Vorschlägen, eine anspruchsvolle Umweltzertifizierung als Voraussetzung zur Erfüllung der Greening-Auflagen anzuerkennen.
Sie bekräftigen zugleich ihre grundsätzliche Zustimmung zu von der
EU-Kommission geforderten drei obligatorischen einzelbetrieblichen Maßnahmen „Anbaudiversifizierung“, „Dauergrünlanderhaltungsgebot“ und Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen. Ein sogenanntes „Menümodell“, bei dem die Landwirte unter mehreren Maßnahmen auswählen können, wird von den Ministern aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands kritisch gesehen. (AgE)