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18.11.2012 | 20:03 | Gefährdungshaftung 

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Futtermittelunternehmen

Berlin - Auf Futtermittelunternehmen kommen schärfere Haftungsregelungen zu: Hersteller sollen künftig eine Versicherung zur Deckung von Schäden abschließen müssen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Futtermittel
(c) proplanta
Das sieht der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat.

Die Neuregelung ist Bestandteil des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“, den Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Januar 2011 als Reaktion auf die Dioxinkrise vorgelegt hatte.

Die Versicherungspflicht soll für Unternehmen mit einer Mischfutterproduktion von mehr als 500 t im Jahr gelten. Die Versicherung soll bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung abgeschlossen sein müssen.

Die Mindestversicherungssumme soll 2 Mio. Euro betragen für Unternehmen mit einer jährlichenMischfuttermittelerzeugung bis 5.000 t, 5 Mio. Euro bei einer Jahresproduktion bis 50.000 t und 10 Mio. Euro bei einer Produktion von mehr als 50.000 t im Jahr.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die geplante Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen als Schritt in die richtige Richtung, mahnte aber zugleich weitergehende Regelungen an. (AgE)
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