Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut
Brunner hingewiesen. Nach seinen Worten soll die frühzeitige Festlegung den Landwirten Planungssicherheit und ausreichenden Vorlauf für eine beabsichtigte Umstellung auf Ökolandbau verschaffen.
Laut Brunner ist - voraussichtlich schon ab Ende November - bei sechs Maßnahmen eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2013 bis 2017 möglich. Das sind neben dem Ökolandbau Maßnahmen, die für den Wasserschutz und die Erosionsvermeidung wichtig sind: „Extensive Grünlandnutzung an Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ (A24), Winterbegrünung“ (A32), „Mulchsaatverfahren“ (A33), „Umwandlung von Acker in Grünland“ (A34) und „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“ (A35). Zudem können alle auslaufenden KULAP-Verpflichtungen um ein Jahr bis zum Ende der derzeitigen EU-Förderperiode verlängert werden.
Grund für die Verlängerung auslaufender Maßnahmen und der im Vergleich zu früheren Jahren eingeschränkten Neuantragstellung ist das Ende der aktuellen EU-Förderperiode mit Ablauf des Jahres 2013. Auf Empfehlung der
EU-Kommission bietet das Landwirtschaftsministerium möglichst wenige Verpflichtungen über 2013 hinaus an. Denn die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der neuen Förderperiode sind derzeit noch nicht absehbar. (PD)