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22.11.2012 | 10:42 | Hofabgabeklausel 

Landwirte sollten vorzeitig an Hofnachfolge denken

Berlin - Das Bundessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil erneut bestätigt, dass die Hofabgabeklausel, wonach der Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte an die Abgabe des Hofes gekoppelt ist, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Agrarbetrieb
(c) proplanta
Damit bestätigt das Bundessozialgericht den Standpunkt des Bundeslandwirtschaftsministeriums, an der auch vom Berufsstand geforderten Regelung festzuhalten.

„Die Bestrebung, Hofnachfolgern bereits in jungen Jahren die Verantwortung für den Betrieb zu übertragen, ist zeitgemäß und erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten und zu verbessern", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am Mittwoch in Berlin. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde insbesondere für junge Landwirte eine deutliche Verschlechterung ihrer beruflichen Perspektiven bedeuten.

Aus der letzten Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2010 geht hervor, dass nur bei weniger als der Hälfte der Betriebsleiter, die über 45 Jahre alt sind und einen Haupterwerbsbetrieb führen, die spätere Hofnachfolge geregelt ist. Vor diesem Hintergrund rät Bleser den Landwirten, sich frühzeitig mit dem Thema Hofnachfolge zu beschäftigen.

Auf der Ebene der Bundesländer gibt es dafür zahlreiche Beratungsangebote und auch Hofbörsen, die von den Landgesellschaften betrieben werden. Außerdem steht die Initiative „nexxt-Unternehmensnachfolge" des Bundeswirtschaftsministeriums, die unter anderem mit einem Internetportal unter www.nexxt.org Unternehmer zusammenbringt, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollen, auch für den Agrarsektor offen.

Bei einem parlamentarischen Fachgespräch zur Hofnachfolge betonte Bleser, dass die Bundesregierung auch weiterhin an der bisherigen Regelung zur Hofübergabe festhalten werde und keinen Handlungsbedarf sehe, in diesen ureigenen Entscheidungsprozess von Unternehmern einzugreifen. Es stehe in der Eigenverantwortung des Betriebsleiters, sich um die Nachfolge zu kümmern.

Die Hauptaufgabe der Bundesregierung sieht Bleser darin, bei den Verhandlungen zur Agrarreform verlässliche Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft zu sichern. „Die Diskussionen in Brüssel um eine wie auch immer begründete Flächenstilllegung verunsichern die Unternehmer in der Landwirtschaft und erschweren den Junglandwirten den Einstieg in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb", sagte Bleser. (bmelv)
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