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17.04.2013 | 07:08 | Beitragsumlage 

Beitrag zu landwirtschaftlicher Unfallversicherung auch für Jagd vereinheitlicht

Kassel - Ab der Beitragsumlage 2014 (für 2013) der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) gilt auch für Jäger ein einheitlicher Beitragsmaßstab.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung
(c) proplanta
Dies beschloss die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in ihrer Sitzung am 22. März.

Beitragsmaßstab und Beitragshöhe zur LUV waren bisher für Jagden bundesweit unterschiedlich. Die hierfür seinerzeit zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wählten jeweils einen sachgerechten Maßstab und berücksichtigten den jeweiligen Leistungsaufwand. Seit Jahresbeginn gibt es die regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht mehr. Sie sind in der bundesweit zuständigen SVLFG aufgegangen. Wesentliches Ziel der Neuorganisation sind bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe. Identische Unternehmen sollen in Deutschland gleiche Beiträge zahlen. Dies entspricht einer immer wieder geäußerten Forderung auch der Jagdunternehmen.

Die Vertreterversammlung hat nunmehr bundesweit einheitlich anzuwendende Regelungen zur Beitragsberechnung beschlossen. Danach zahlen künftig grundsätzlich alle Mitglieder einen Grundbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag. Während der Grundbeitrag im Wesentlichen der Finanzierung der Präventions- und Verwaltungskosten dient, werden durch die risikoorientierten Beiträge die Leistungsaufwendungen in den gebildeten Risikogruppen finanziert.


Grundbeitrag

Der Grundbeitrag wird für alle Unternehmen – und damit auch für die Jagdunternehmen – mindestens 60 Euro und maximal ca. 240 Euro betragen. Mit diesem „fließenden“ Grundbeitrag wird berücksichtigt, dass die Mitgliedsunternehmen einen unterschiedlichen – mit der Unternehmensgröße zunehmenden – Präventions- und Verwaltungsaufwand verursachen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Jagdunternehmen den Mindestgrundbeitrag von 60 Euro zahlen wird.


Risikoorientierter Beitrag

Der risikoorientierte Beitrag wird sich für Jagden nach der Größe der Jagdfläche berechnen. Andere denkbare Beitragsmaßstäbe, wie Jagdwert oder eine Kombination von Jagdfläche und -wert, wurden verworfen. Diese Entscheidung berücksichtigt eine Empfehlung des beauftragten Gutachters, die wiederum auf ein entsprechendes Votum einer Arbeitsgruppe zurückzuführen ist, die mit Unterstützung des DJV (Deutscher Jagdschutzverband) eingerichtet wurde.

Der Beitragsberechnung wird grundsätzlich die bejagbare Fläche zugrunde gelegt. Zwei Detailregelungen sind hierbei zu beachten:

1. Bewirtschaftet der Jagdunternehmer zugleich ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen, liegt dieses im selben oder in einem angrenzenden Landkreis und bildet dieses eine Mindestgröße im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, werden nur 80 % der Jagdfläche bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Eine doppelte Beitragserhebung für Arbeiten, die zugleich der Land- /Forstwirtschaft und der Jagd dienen, soll damit vermieden werden.

2. Ist die bejagbare Fläche größer als 500 Hektar, wird die übersteigende Fläche nur mit einem degressiv gestalteten Anteil berücksichtigt.

Alle Jagdunternehmen in Deutschland bilden künftig eine eigenständige Risikogruppe. Sie finanzieren mit ihren Beiträgen nur den ihnen zugeordneten Leistungsaufwand (Renten- und Heilverfahrenskosten aus dem Jagdbereich im Umlagejahr zuzüglich anteiliger nicht zuzuordnender Aufwendungen). Eine Quersubventionierung durch andere oder von anderen Risikogruppen ist grundsätzlich ausgeschlossen.


Beitragshöhe 2014

Aussagen zur Höhe des Beitrages in Euro können voraussichtlich erst Ende 2013 getroffen werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgabe steht aber bereits fest, dass die wahrscheinlich in vielen Fällen eintretenden Beitragsveränderungen – unabhängig von deren Höhe – bis 2018 in gleichmäßigen Angleichungsstufen umgesetzt werden. Dies gilt für Beitragssenkungen und -erhöhungen. Außerdem ist eine zusätzliche Härtefallregelung für überproportionale Beitragssteigerungen vorgesehen.


Versicherungsrechtliche Regelungen unverändert

Die Bestimmungen zur Pflichtmitgliedschaft von Jagden in der LUV und zum Umfang des Versicherungsschutzes werden hingegen nicht geändert. Auch Befreiungsmöglichkeiten gibt es danach unverändert nicht.


Beitragszahlung in Teilbeträgen nur noch bei Lastschrift

Die Zahlung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft in drei Teilbeträgen wird ab 2014 ausschließlich davon abhängig sein, ob eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt wurde. Eine Teilnahme an diesem für alle Beteiligten vorteilhaften Verfahren wird daher empfohlen. (svlfg)
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