Der Vorschlag, den die
EU-Kommission nun vorgelegt hat für eine einzige, horizontale gemeinsame Marktorganisation anstelle von 21 Markt-organisationen, widerspreche den beabsichtigten Zielen nach einer Vereinfachung der
Agrarpolitik, einer besseren Rechtsetzung und einer Bürokratieentlastung der Unternehmen, erklärte das Präsidium des
DBV auf seiner Sitzung am 6. Februar 2007 in Berlin.
Die angekündigte transparentere Darstellung der Marktorganisationen werde mit diesem Dokument nicht gewährleistet. Stattdessen müssten die Wirtschaftsbeteiligten in den verschiedenen Marktbereichen mit einem Dokument von 200 bis 250 Seiten anstelle der heute spezifischen Marktorganisationen mit einem Umfang von 30 bis 35 Seiten arbeiten.
Der DBV unterstützt alle Schritte, die zu einem effektiven Bürokratieabbau führen. Dies werde aber im vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission nicht erreicht. Es sei im Verordnungsvorschlag keine Rationalisierung und Vereinfachung in der Rechtssetzung erkennbar, erklärte der DBV.
Eine Verfolgung von Rechtsänderungen werde erschwert, da es viele Änderungsverordnungen zu dieser gemeinsamen Marktorganisation geben werde und zum Beispiel in einem Marktsektor alle Änderungsverordnungen in allen anderen Marktsektoren mitverfolgt werden müssten, um den jeweils aktuellen Stand der Rechtsetzung zu kennen. Ebenso finde hierin keinerlei qualitative oder quantitative Abschätzung zu den bürokratischen Be- oder Entlastungen der Wirtschaft statt.
Interventionsmaßnahmen, Lagerhaltung oder andere Instrumente hätten in den verschiedenen Sektoren jeweils eine unterschiedliche Bedeutung. In einer einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation für alle Produktbereiche sei damit keine Vereinfachung mehr zu sehen.
Quelle: DBV 06.02.2007