Die Regelung sei sofort wirksam. Zum Dauergrünland zählen Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, auf denen mindestens fünf Jahre lang keine anderen Kulturen angebaut werden. Grünland, das von jetzt an bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Ackerfläche umgewandelt wird, muss wiederhergestellt werden.
Die seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern geltende Dauergrünlanderhaltungsverordnung im Zusammenhang mit den Direktzahlungen für die Landwirte musste laut Ministerium aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben werden. Der Schutz des Dauergrünlandes sei nur durch ein Landesgesetz zu gewährleisten.
Dauergrünland ist Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) zufolge Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen. Es sei eine sehr umweltfreundliche Landnutzungsform und biete einen hervorragenden Erosionsschutz. Unter Dauergrünland seien große Mengen an Kohlenstoff und Stickstoff gebunden. «Wird Grünland hingegen umgewandelt, können innerhalb weniger Jahre bis zu 40 Prozent des Humus verloren gehen. Der verstärkte Humusabbau führt zu vermehrten Kohlendioxidemissionen, die unser Klima negativ beeinflussen», sagte Backhaus.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 262.000 Hektar Dauergrünland, das sind rund 19,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. (dpa/mv)