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10.06.2013 | 09:30 | Pflanzenschutzvorschriften 

Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand geprüft

Berlin - In Deutschland gelten künftig erleichterte Prüfvorschriften für Pflanzenschutzgeräte und gleichzeitig strengere Regeln für die Anerkennung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Pflanzenschutzgerät
(c) proplanta
Der entsprechenden Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen hat der Bundesrat am vergangenen Freitag unter der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Mit der Verordnungsnovelle wird das Gesetz zur Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 6. Februar 2012 ergänzt. Es sieht vor, dass Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand geprüft werden müssen; bislang wurden diese alle zwei Jahre getestet.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass in der Folge jährlich rund 28.000 Geräte weniger geprüft werden müssen. Die Entlastung für die Wirtschaft wird auf 3,64 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt. Dieser Einsparung stünden allerdings Gewinneinbußen der Kontrollwerkstätten gegenüber.

Die Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung betrifft dieAnerkennung bestimmter Studienabschlüsse als Sachkundenachweis für die Anwendung und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln; diese ist künftig pauschal nicht mehr möglich.

Von der Verschärfung dürften laut Agrarressort jährlich rund 2.000 Absolventen der Studienfächer Agrar-, Gartenbauund Forstwissenschaften sowie Weinbau betroffen sein. Bei den mittlerweile unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen während des Hoch- und Fachhochschulstudiums könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass im Rahmen des Studiums die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt würden und Bestandteil der Ausbildung und Prüfung seien, so die Begründung.

Künftig sind die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der zuständigen Prüfungsstelle sowie eine Einzelfallprüfung durch den Pflanzenschutzdienst erforderlich. Außerdem müssen Inhaber eines Sachkundenachweises innerhalb von drei Jahren an einer Fortoder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. (AgE)
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