Damit werde das laut Koalitionsvereinbarung ursprünglich verfolgte Ziel, sämtliche Unternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform steuerlich zu entlasten, deutlich verfehlt.
Von der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes profitiere nur ca. 2 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe. Für die weit überwiegende Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die als Einzel- oder Personenunternehmen geführt werden, sehe der Entwurf zwar eine Begünstigung für einbehaltene („thesaurierte“) Gewinne sowie eine verbesserte Investitionsrücklage vor. Dies nütze den Betrieben jedoch wenig, da viele landwirtschaftliche Betriebe für die Thesaurierungsbegünstigung zu „klein“ und für die Investitions-rücklage zu „groß“ sind, stellte der
DBV fest.
Es sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung, wenn eine Vielzahl land-wirtschaftlicher Unternehmen nur an der Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform beteiligt ist, nicht aber von ihr profitieren könne. Für diese Betriebe stellt die Unternehmensteuerreform eine Steuererhöhung dar, erklärte der DBV. Der DBV wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass tatsächlich sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen unabhängig von der Größe und der Rechtsform die Möglichkeit erhalten, positiv an der Unternehmensteuerreform teilhaben zu können.
Quelle: DBV