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29.01.2010 | 19:31 | Energiewirtschaft  

Sovello muss Staatshilfen zurückzahlen

Brüssel/Thalheim - Der Solarzellenhersteller Sovello muss staatliche Beihilfen zurückzahlen.

Staatshilfen
(c) proplanta
Das Unternehmen aus Thalheim erfülle nicht die EU-Kriterien für Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), teilte die Europäische Kommission am Freitag in Brüssel mit. Sie hatte die staatliche Förderung im Jahr 2006 zunächst genehmigt, eröffnete 2008 aber ein Prüfverfahren. Damals gab es Hinweise, Sovello - ehemals EverQ - könne aufgrund falscher Angaben als KMU eingestuft worden sein. Angaben zur Höhe der verlangten Rückzahlung wurden am Freitag nicht gemacht.

Sovello habe die Beteiligung des Joint-Venture-Partners Q-Cells künstlich unter 25 Prozent gehalten, erklärte die Kommission.Tatsächlich sei dessen Einfluss jedoch weitaus größer, so dass die KMU-Schwelle nach dem EU-Beihilferecht de facto überschritten worden sei. Die Unternehmensstruktur von Sovello sei absichtlich so konzipiert wurden, dass ein KMU-Aufschlag beantragt werden konnte, hieß es.

Das Joint Venture Sovello wurde nach Angaben der Kommission Ende
2004 von Q-Cells SE und der US-amerikanischen Firma Evergreen Solar mit einer Beteiligungsstruktur von 24,9 beziehungsweise 75,1 Prozent gegründet. Im November 2005 verringerten Evergreen und Q-Cells ihre Beteiligungen, um dem neuen Joint-Venture-Partner Renewable Energy Corporation ASA eine Beteiligung von 15 Prozent zu überlassen. Seit September 2006 betragen die Anteile der drei Partner jeweils ein Drittel. (dpa/sa)
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