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12.07.2014 | 10:12 | Windradbau 

Änderung bei Windrad-Mindestabstand durchgesetzt

Dresden - Sachsen und Bayern haben sich in der Frage der Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohngebieten durchgesetzt.

Mindestabstand für Windräder
(c) proplanta
Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für die von den Freistaaten angestrebte Änderung des Baugesetzbuchs. Danach können die Länder künftig Mindestabstände von weit über einem Kilometer zwischen Windrädern und Wohngebieten festlegen.

Sachsen will das so schnell wie möglich umsetzen, mit einer Entfernung von «10H» - das Zehnfache der Windrad-Gesamthöhe inklusive Rotorblätter, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Maximal kann das 2,5 Kilometer bedeuten.

«Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt», sagte Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). Dazu passe das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen nicht. Die landesweite Regelung soll regionale und lokale Bedingungen berücksichtigen, «und vor allem die Belange der Anwohner». (dpa/sn)
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