Außerdem fordert der
DBV eine Konzentration der Förderung für Freiflächenanlagen im Sinne des Flächenschutzes Konversionsflächen, also auf nicht mehr genutzte Militär- und Gewerbeflächen.
Aus Sicht des DBV ist es grundsätzlich jedoch kein guter Weg, ein soeben novelliertes Gesetz bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten wieder in wichtigen Punkten zu korrigieren. Der DBV setzt sich für mehr Stetigkeit in der Förderpolitik ein.
Im Einzelnen hält der DBV eine Übergangsregelung bei der zusätzlichen Kürzung der Vergütungssätze für unbedingt notwendig, die den Vertrauensschutz für in Planung bzw. Bau befindliche Investitionen sichert. Eine generelle Ausschlussfrist zum 9. März 2012 ist völlig inakzeptabel. Auch die aktuell diskutierte Fristsetzung zum 1. April ist unzureichend.
Der DBV fordert eine deutlich verlängerte Frist, die sichert, dass begonnene Vorhaben mit bereits abgeschlossenen Kauf- und Finanzierungsverträgen noch zu den bisherigen Konditionen umgesetzt werden können. Dazu muss eine Übergangsfrist gefunden werden, die möglichst nahe am 30. Juni 2012 liegt, dem bisher geltenden Datum der nächsten Vergütungssenkung. (dbv)