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30.06.2023 | 11:47 | Heizungswende 

Durch alle Instanzen: Der Weg des Heizungsgesetzes

Berlin - Das neue Heizungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Bis es in Kraft treten könnte, muss es noch mehrere Stationen passieren.

Heizungsgesetz
(c) proplanta
So sieht der Weg der Gesetzgebung in Deutschland aus: Nach Artikel 76 des Grundgesetzes können die Bundesregierung, der Bundesrat, eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten Gesetzesentwürfe einreichen. Die Vorlage zum Heizungsgesetz brachte die Ampel-Regierung ein und leitete sie im ersten Schritt an den Bundesrat weiter. Mit dessen Stellungnahme erhielt die Bundesregierung die Vorlage zurück.

Im Plenum des Bundestags gibt es dann in der Regel drei Lesungen zum Entwurf: In der ersten findet die allgemeine Aussprache über Notwendigkeit und Ziele statt. Das Heizungsgesetz erreichte diese Schwelle Mitte Juni.

Im nächsten Schritt wird die Vorlage im zuständigen Ausschuss beraten, geprüft und bearbeitet, um dem Plenum eine Beschlussempfehlung für die zweite Lesung vorzulegen. Die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der zweiten. Für einen Gesetzesbeschluss reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Eine Ausnahme sind Verfassungsänderungen - hier ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Fehlt die erforderliche Mehrheit, ist ein Gesetz an diesem Punkt gescheitert.

Sonst geht der Beschluss wieder dem Bundesrat zu. Handelt es sich wie im Fall des Heizungsgesetzes um ein Einspruchsgesetz, kann er es entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Kommt es in diesem Verfahren zu einem Einspruch des Bundesrats, kann der Bundestag ihn mit der erforderlichen Mehrheit abschmettern. Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz mit seinem Einspruch also nur, wenn sich danach im Bundestag keine nötige Mehrheit mehr dafür findet.

Hat ein Gesetz diese Hürde genommen, zeichnet es die Bundesregierung gegen, und der Bundespräsident unterzeichnet es. Es folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Damit kann das Gesetz am festgelegten Stichtag in Kraft treten. Laut Bundesregierung ist das im Fall des Heizungsgesetzes für den 1. Januar geplant.
dpa
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