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27.06.2009 | 17:02 | Windenergie  

Land empfiehlt Mindestabstand für Windräder

Potsdam - Zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen soll in Brandenburg künftig ein Mindestabstand von 1.000 Metern gelten.

Windrad in der Dämmerung
(c) proplanta
Ein entsprechender gemeinsamer Erlass von Infrastruktur- und Umweltministerium tritt Angaben von Freitag zufolge am 1. Juli in Kraft. Die rechtlich nicht bindende Regelung solle Anwohner vor Lärm und Schattenwurf durch die Anlagen geschützt werden, wie es in der Mitteilung heißt. Hintergrund ist das Vorhaben Brandenburgs, bis 2020 ein Fünftel der im Land verbrauchten Energie aus regenerativen Quellen wie dem Wind zu erzeugen. Dazu werden neue Windkraftanlagen benötigt. (dpa/bb)
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