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21.08.2008 | 14:45 | Erneuerbare Energien 

Nachbesserungsbedarf bei kostendeckender Einspeisevergütung in der Schweiz

Brugg - Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) fördert die Schweiz die Produktion erneuerbarer Energien. Bereits heute ist offensichtlich, dass das System aufgrund des grossen Interesses an Grenzen stösst. Die KEV droht Opfer ihres eigenen Erfolges zu werden.

Nachbesserungsbedarf bei kostendeckender Einspeisevergütung in der Schweiz
Viele engagierte Landwirte, die ein Solarprojekt eingereicht haben, werden auf die Wartebank geschoben. Verbesserungen auf Stufe Gesetz und Verordnung sind dringend notwendig. Die Arbeiten dazu sind unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) hat alle Erwartungen übertroffen. Über 5.000 Anmeldungen wurden seit dem 1. Mai bei der zuständigen Institution Swissgrid eingereicht und laufend gehen weitere ein. Ein Abflauen des Interesses ist nicht absehbar. Über 4.000 Projekte betreffen alleine die Solarenergie. Das enorme Echo ist ein Zeichen dafür, dass die erneuerbaren Energien und damit letztlich die nachhaltige Energieversorgung aus dem Dornröschenschlaf erwacht ist.

Kehrseite dieser positiven Entwicklung ist, dass die vom Parlament gesetzten Förderlimiten für verschiedene Technologien nahezu (Solar) oder demnächst (Wind, Biomasse) ausgeschöpft sind. Eine kontinuierliche Entwicklung ist unter diesen Umständen nicht möglich: Kurzfristig boomen die Investitionen, um bald wieder zum Erliegen zu kommen. Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund der gesetzten Limiten im Solarbereich keine Landwirtschaftsprojekte berücksichtigt werden, die nicht schon vor dem 30.4.2008 in Betrieb waren oder zumindest über eine Baubewilligung verfügten. Rund 3.000 Solarprojekte landen damit auf der Wartebank, ohne Garantien auf Erfolg im nächsten oder übernächsten Jahr. Auch landwirtschaftliche Projekte im Wind- und Biomassebereich müssen sich sputen, wenn sie noch in die Kränze kommen wollen.

Damit die erneuerbaren Energien den Schwung behalten, sind Parlament und Verwaltung gefordert. Wo möglich sind auf Verordnungsebene kurzfristig Flexibilitäten zu nutzen. Mittelfristig kommt das Parlament nicht darum herum, die Erhöhung oder Aufhebung des Kostendachs für die Förderung der erneuerbaren Energien ins Auge zu fassen. Nur so lässt sich das ganze Potential ausschöpfen. Als Zwischenschritt ist die sofortige Aufhebung des Teildeckels für den Solarstrom zu prüfen.

Erneuerbare Energien sind eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Sie bieten unter anderem auch der Landwirtschaft Chancen auf einen neuen Produktionsbereich. Unsere Nachbarländer kennen wesentlich weitergehende Förderinstrumente. Deutschland zum Beispiel verbaut an einem Werktag so viele Solarzellen wie die Schweiz in einem Jahr. Die Schweiz darf es sich nicht leisten, hier den Anschluss zu verpassen. (SBV)
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