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17.07.2012 | 15:26 | Wasserversorgung 

Berliner Senat beschließt Teil-Rückkauf der Wasserbetriebe

Berlin - Der Berliner Senat will künftig auf die Wasserpreise wieder mehr kommunalen Einfluss haben.

Quelle
(c) proplanta
Deshalb beschloss die rot-schwarze Landesregierung am Dienstag, ein Viertel der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) vom Essener Energiekonzern RWE für 618 Millionen Euro zurückzukaufen. Berlin würde dann 75 Prozent an den Wasserbetrieben besitzem. Auf die Höhe der Wasserpreise habe diese Kaufentscheidung erstmal keinen Einfluss, sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos).

Ob das Land dann die Tarife wie vom Bundeskartellamt gefordert um rund ein Sechstel senken wolle, darüber müsse das Parlament politisch entscheiden, betonte Nußbaum. Das Abgeordnetenhaus muss auch den Verkaufsvertrag nach der Sommerpause billigen. Der Senat habe nur den Weg geebnet. Damit habe die Landesregierung auch den erfolgreichen Volksentscheid von 2010 mit einbezogen, wo 660.000 Berliner für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gestimmt hätten.

Die Berliner Wasserbetriebe waren 1999 für damals 3,3 Milliarden D-Mark (1,69 Milliarden Euro) zur Hälfte an RWE und Veolia (je 24,95 Prozent) verkauft worden, um Einnahmen in die hoch defizitäre Landeskasse zu spülen.

Nußbaum versicherte, das mit 63 Milliarden Euro verschuldete Land könne den Kaufpreis «haushaltsneutral» finanzieren. Der Kauf erfolge rückwirkend zum 1. Januar, damit dem Land der anteilige Gewinn für 2012 zustehe. RWE erhalte als Ausgleich für den Abschluss eine Verzinsung in Höhe von rund 30 Millionen Euro und weitere Ausgleichszahlungen in Höhe von etwa 9,3 Millionen Euro.

Die Gewinne aus dem dann 75-Prozent-Anteil des Landes seien so hoch, «dass wir die 618 Millionen Euro über 30 Jahre lang zurückzahlen können», sagte der Finanzsenator. Dabei sei auch schon eingerechnet, dass die vom Bundeskartellamt geforderten Preissenkungen von 17 und 18 Prozent in den Jahren 2012 und 2013 vor Gericht bestätigt würden. Die Berliner Wasserbetriebe hatten gegen die Kartellamtsverfügung geklagt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.

Zugute kommen Berlin nach den Worten von Nußbaum bei dieser Rechnung die aktuell günstigen Refinanzierungsbedingungen für die öffentliche Hand. In den Kaufpreis sei auch der mögliche RWE-Anteil an Schadenersatzforderungen von 340 Millionen Euro eingerechnet. RWE und Verolia haben das Land zusammen auf diese Summe verklagt.

Über die Kaufverträge von 1999 hatten die Privateigentümer einen Konsortialvertrag gelegt, der das Land zu einem Nachteilsausgleich an die Privaten verpflichtete, wenn sich gesetzliche Bedingungen ändern sollten. Das war damals durch ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichts geschehen. «Die Privaten haben damals sehr klug verhandelt und praktisch eine Vollkaskoversicherung für sich über den Vertrag gelegt», sagte Nußbaum. Im Schiedsverfahren habe sich angedeutet, dass Berlin die 340 Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Gewinne zahlen müsse. Für RWE sei das damit abgegolten.

Auch mit dem französischen Konzern Veolia liefen Gespräche über den Rückkauf von deren Anteil. Zu den laufenden Verhandlungen wollte Nussbaum nichts sagen. Veolia hatte im Juni nach jahrelanger Weigerung überraschend signalisiert, ebenfalls seinen Anteil verkaufen zu wollen.

Da dürfte die Kartellamtsverfügung eine Rolle spielen. Die Gewinne der Privaten gingen mit deutlich abgesenkten Wasserpreisen kräftig zurück. Die 49,9-Prozent-Beteiligung brachte beiden Privaten in den vergangenen 13 Jahren Gewinne von mindestens 1,3 Milliarden Euro ein.
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